Kantonsspital St.Gallen

Spital widerspricht: Infizierte werden nicht zur Arbeit gezwungen

· Online seit 14.04.2020, 19:22 Uhr
Pflegepersonal des Kantonsspitals St.Gallen, welches positiv auf das Coronavirus getestet wurde, müsste nach 48 Stunden Isolation wieder arbeiten, schrieb «20 Minuten» am Sonntag. Das Spital und die St.Galler Kantonsärztin dementieren.
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«Infizierte müssen im Spital St.Gallen arbeiten», titelt «20 Minuten» am Sonntag. Laut einer Angestellten des Kantonsspitals St.Gallen müsste Pflegepersonal, welches positiv auf Corona getestet wurde, nach 48 Stunden in Isolation die Arbeit wieder aufnehmen, sofern sich keine Symptome zeigten.

«Wer sich krank fühlt, bleibt zu Hause»

Der von «20 Minuten» geschilderte Fall ist dem Kantonsspital St.Gallen nicht bekannt, schreibt Philipp Lutz, Medienbeauftragter des Kantonsspitals St.Gallen auf Anfrage von FM1Today. «Sicher ist, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter mit einer COVID-Infektion verpflichtet ist, die Arbeit im Spital nach 48 Stunden wiederaufzunehmen. Ganz im Gegenteil: Wer sich noch krank fühlt, bleibt zu Hause in Selbstisolation. Das gilt auch für jene, die sich einfach noch ‹unwohl› oder ‹unsicher› fühlen. Hier wird an die Eigenverantwortung appelliert.»

Auch der St.Galler Kantonsärztin Danuta Reinholz ist der Fall nicht bekannt, sagte sie an der Pressekonferenz der Regierung am Dienstag: «Wir haben dies sofort mit dem Kantonsspital diskutiert und analysiert. Tatsache ist, dass diese Situation im Kantonsspital St.Gallen nicht rekonstruiert werden konnte.» Es habe sich keine Person gemeldet, die arbeiten müsse, trotz eines positiven Tests. Aktuell gebe es im Kantonsspital St.Gallen eher Überkapazität: «Somit muss niemand gezwungenermassen arbeiten gehen», sagt auch Danuta Reinholz.

Wiederaufnahme der Arbeit ist möglich

Das Kantonsspital St.Gallen stellt aber klar, dass die Arbeit nach 48 Stunden in Selbstisolation wieder aufgenommen werden könnte, sofern die Person nur leichte Symptome ohne Fieber aufweise und diese Beschwerden deutlich rückläufig und nicht mehr mit einem Krankheitsgefühl verbunden seien. «Für diese Mitarbeitende gilt – wie für alle Mitarbeitenden mit Patientenkontakt – eine Maskentragpflicht und die strikte Einhaltung aller übrigen Hygienemassnahmen», schreibt Philipp Lutz. Ein erhöhtes Risiko einer Ansteckung hätte also weder für andere Mitarbeitende, noch für Patienten bestanden. Dieses Vorgehen galt in der aktuellen besonderen Lage bis zum 1. April. Seit dem 2. April 2020 empfiehlt Swissnoso, das nationale Zentrum für Infektionsprävention, dieses Vorgehen zusätzlich an eine ausserordentliche Personalknappheit zu koppeln.

Diese Personalknappheit gebe es im Kantonsspital St.Gallen zurzeit nicht, sagt Philipp Lutz: «Sollte sich der von ‹20 Minuten› beschriebene Fall also in den vergangenen Apriltagen ereignet haben, so wäre die Handhabung alleine aus diesem Grund nicht korrekt gewesen.» 

Weiter schreibt Lutz: «Kranke Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht arbeiten. Dies ist ein Grundsatz, der immer, ganz besonders aber auch in der Corona-Situation, gilt», betont Philipp Lutz.

Tiefe Belegung im Kantonsspital St.Gallen

Wie das «St.Galler Tagblatt» am Dienstag schreibt, ist das Kantonsspital St.Gallen aktuell massiv unterbelegt und kämpft mit den wirtschaftlichen Folgen. Am Kantonsspital St.Gallen seien normalerweise über 90 Prozent der Betten belegt. Vor Ostern waren es nicht einmal 50 Prozent.

So geht es diversen Spitalverbunden im FM1-Land. Viele von ihnen haben deshalb Kurzarbeit beantragt, auch wenn rechtlich im Moment noch nicht klar ist, ob überhaupt alle Spitäler ein Anrecht auf Kurzarbeit haben.

veröffentlicht: 14. April 2020 19:22
aktualisiert: 14. April 2020 19:22
Quelle: FM1Today

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