Trotz Coronavirus

Sterbebegleitungen sollen möglichst würdig erfolgen

31.03.2020, 14:35 Uhr
· Online seit 31.03.2020, 14:23 Uhr
Der Kanton Fribourg hat Richtlinien für die Sterbebegleitung in Zeiten des Coronavirus erarbeitet. Diese müsse möglichst den ordentlichen Praktiken entsprechen – trotz Hygienevorschriften des Bundes. Aktive Sterbehilfe ist derzeit nur noch eingeschränkt möglich.
Anzeige

(sku) In der Coronakrise brauche es für die Begleitung von Menschen am Lebensende einen würdigen, einfachen und den Umständen angemessenen Ansatz, betonen die Behörden des Kantons Freiburg in einer Mitteilung vom Dienstag. Die Modalitäten im Zusammenhang mit dem Lebensende und dem Ableben müssten so lange wie möglich den ordentlichen Praktiken entsprechen.

Die neuen Richtlinien richten sich in erster Linie an die Pflegeeinrichtungen. Diese müssen den Ablauf eines Abschieds vor oder nach dem Tod sicherstellen. Beim Abschied müssten die Empfehlungen der Einrichtung beachtet, der Betrieb des Dienstes nicht behindert und die Hygienevorschriften des Bundes befolgt werden.

Der Kanton Freiburg hat zudem eine Gruppe aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Ämter geschaffen. Sie koordiniere die Handlungen im Zusammenhang mit den Schwierigkeiten, die bei einem Todesfall auftauchen können.

Sterbehilfe wird eingeschränkt

Die Sterbehilfe Exit meldete vergangene Woche, dass nur noch eingeschränkt Begleitungen durchgeführt werden könnten – und dies nur noch bei Mitgliedern. Allen anderen könnten derzeit weder Abklärungen noch Begleitungen beim Freitod angeboten werden.

Exit schreibt zudem, dass die betroffene Person bei einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Normalfall noch in der Lage sei, die Behandlung mit dem Arzt zu besprechen. Sollte es zur Urteilsunfähigkeit der betroffenen Person kommen und eine aussichtslose Prognose vorliegen, komme die Patientenverfügung zum Tragen.

Falls sich betroffene Patienten gegen eine intensivmedizinische Behandlung und gegen künstliche Beatmung entscheiden würden, stünden die Massnahmen der Palliative Care zur Verfügung. Hier ermöglichten Schmerz- und Beruhigungsmittel ein sanftes Sterben mit friedlichem Einschlafen ohne Erstickungsgefühle.

veröffentlicht: 31. März 2020 14:23
aktualisiert: 31. März 2020 14:35
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige