Corona-Update

Tessin darf Branchen schliessen – Zügeln bleibt erlaubt

27.03.2020, 17:52 Uhr
· Online seit 27.03.2020, 14:12 Uhr
Der Bundesrat hat eine Ausnahmeregelung für das Tessin beschlossen: Der Südkanton darf ganze Branchen schliessen. Zudem hat er entschieden, dass Zügeln erlaubt bleibt, sofern man sich an die Hygienemassnahmen hält. Hier gibt's die Übersicht der Medienkonferenz vom Freitag.
Anzeige

Seit elf Tagen befindet sich die Schweiz wegen des Coronavirus in einer «ausserordentlichen Lage». Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen – auch wenn es dafür laut Bundesrat Alain Berset eigentlich noch zu früh ist. «Man sieht, dass die Bevölkerung die Massnahmen versteht und einhält», so der zufriedene Gesundheitsminister.

Kein Ostertrip ins Tessin

Der Kampf, oder der Marathon, wie Berset gerne sagt, sei aber noch nicht annähernd vorbei. Man sei noch nicht einmal in der Hälfte. Deshalb sei es wichtig, sich weiterhin an die Hygienevorschriften zu halten. Aus Respekt vor dem am stärksten betroffenen Kanton Tessin solle niemand über Ostern in den Süden fahren. «Dieses Jahr darf es am Gotthard keinen Stau geben.»

Über 12'000 Schweizer Fälle

Gemäss den Daten der einzelnen Kantone gibt es inzwischen 12’841 positiv getestete Fälle (bei 97'000 Tests). 229 Personen sind in der Schweiz an den Folgen der Lungenkrankheit gestorben. «Es ist schwierig, vorherzusagen, wie sich die Kurve entwickeln wird», sagt Daniel Koch, Leiter übertragbare Krankheiten beim Bundesamt für Gesundheit.

Zügeln erlaubt – unter Umständen

Der Schweiz steht ein grosses Zügelwochenende bevor. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom Freitag entschieden, dass diese Umzüge stattfinden können. Allerdings nur, wenn sich die Umziehenden und auch die Zügelfirmen an die Hygieneregeln halten (mehr dazu im Video). Weiter erhalten Mieter, die wegen der Coronavirus-Massnahmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, eine Nachfrist von 90 statt 30 Tagen bei Zahlungsverzug.

Quelle: CH Media Video Unit

Während bislang schweizweit die Regelung galt, dass Kantone einzelne Betriebe bei Nichteinhaltung der Hygiene schliessen konnten, wird diese Logik nun umgekehrt. Kantone – aktuell erfüllt nur das Tessin die Bedingungen – dürfen ganze Branchen schliessen und einzelne Betriebe als Ausnahme geöffnet halten. Da das Tessin bereits davor trotz Verstosses gegen das Bundesrecht alle Baustellen geschlossen hat, will der Bund prüfen, ob eine nachträgliche Legalisierung möglich ist.

Kurzarbeit für 656'000 Personen

Bis am Donnerstagabend haben 51'000 Unternehmen ein Gesuch auf Kurzarbeit gestellt. Die Kurzarbeit betrifft damit 656'000 Personen, beziehungsweise 13 Prozent der Erwerbstätigen. «Betriebe dürfen nicht aus Bequemlichkeit schliessen», sagt Vizebundespräsident Guy Parmelin. Wenn immer möglich, solle zumindest ein Teil des Betriebes aufrecht erhalten – und für den Rest beispielsweise Kurzarbeit beantragt werden.

Der Liveticker zur Medienkonferenz zum Nachlesen:

veröffentlicht: 27. März 2020 14:12
aktualisiert: 27. März 2020 17:52
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige