Feiertage mal anders

Testen, Einkaufen, Familienessen: 9 Antworten zu Weihnachten im Coronajahr

· Online seit 23.12.2020, 06:50 Uhr
Das diesjährige Weihnachtsfest wird anders: Es darf nur in kleiner Runde daheim gefeiert werden. Wir beantworten dir 9 brennende Fragen rund um die Feiertage im Coronawinter.
Anzeige

In welchem Umfang sind Familienfeiern erlaubt?

Der Bund erlaubt private Treffen mit höchstens zehn Personen, zu dieser Maximalanzahl zählen auch Kinder. Zudem empfiehlt der Bundesrat, Treffen und Feste auf maximal zwei Haushalte zu beschränken. Der Kanton Thurgau geht weiter und hat eine Zwei-Haushalte-Regel erlassen. Die Beschränkung gilt über die Weihnachtstage vom 24. bis 26. Dezember nicht – an Silvester und Neujahr jedoch schon.

Kann der Kreis erweitert werden, wenn ein negatives Testresultat vorliegt?

Einige Apotheken erleben derzeit einen Ansturm, weil sich viele vor Weihnachten noch auf das Coronavirus testen lassen wollen. Schnelltests dürfen neu nämlich auch an Personen ohne Symptome durchgeführt werden (die Kosten dafür trägt dann nicht der Bund). Allerdings warnt der Bund davor, sich durch ein negatives Testresultat in falscher Sicherheit zu wiegen. Ein Schnelltest sei immer eine Momentaufnahme. Und: Negatives Testresultat hin oder her, die Personenobergrenze von zehn «Nasen» muss eingehalten werden. Gleiches gilt übrigens auch für eine Person, die das Coronavirus schon (nachweislich) hatte. Sie darf sich höchstens mit neun anderen Leuten treffen.

Fällt die Mitternachtsmesse dieses Jahr aus?

Es finden zwar Gottesdienste statt, aber auch in den Kirchen muss ein strenges Schutzkonzept eingehalten werden. Im Schutzkonzept des Bistums St.Gallen heisst es beispielsweise, dass eine Maskenpflicht gilt und dass höchstens 50 Personen am Gottesdienst teilnehmen dürfen (nicht mitgezählt werden der Pfarrer und die Mesmerin oder der Mesmer). Zudem muss ein Abstand von anderthalb Metern eingehalten werden, es sei denn, die Personen leben im gleichen Haushalt.

Viele Kirchgemeinden verlangen eine Anmeldung vor dem Gottesdienst. Weitere Infos sind auf den jeweiligen Webseiten oder in den Pfarreiblättern aufgeführt. Alternativem zum klassischen Gottesdienst findest du bei der ökumenischen Aktion «Trotzdem Licht».

Gehört zum diesjährigen Weihnachtslook eine Maske?

Die Maskenpflicht gilt zwar «nur» an fast allen öffentlichen Orten, etwa im öffentlichen Verkehr oder in belebten Fussgängerzonen. Aber: Es wird empfohlen, auch daheim eine Maske zu tragen, wenn der Abstand von anderthalb Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Besonders Risikogruppen sollen dadurch geschützt werden.

Wann kann ich meine Weihnachtseinkäufe (spätestens) erledigen?

An Heiligabend (24. Dezember) sind die Geschäfte ein letztes Mal bis spätestens 19 Uhr (variiert je nach Gemeinde und Art des Ladens) geöffnet, danach bleiben sie drei Tage geschlossen: Der erste und der zweite Weihnachtstag (25. und 26. Dezember) gelten als Feiertage und der 27. Dezember fällt auf einen Sonntag. Dann kannst du höchstens einen Zopf für den Brunch besorgen, da Bäckereien geöffnet sein dürfen. Kioske, Läden in Bahnhöfen und Flughäfen sowie Tankstellenshops sind geschlossen. Letztere dürfen sonntags und feiertags nur Treibstoff anbieten.

Es empfiehlt sich, deine Einkäufe früh genug – und nicht zu Stosszeiten – zu erledigen. Wegen der Kapazitätsbeschränkungen in den Läden musst du mit Wartezeiten rechnen. Übrigens kann auch kaum auf Lieferdienste von Supermärkten zurückgegriffen werden, da viele Liefertermine nicht mehr verfügbar sind.

Ist Fondue Chinoise coronakonform?

Hygieneregeln machen auch vor dem Weihnachtsessen nicht halt, deshalb solltest du dir vor dem Zubereiten des Menüs gut die Hände waschen und bei jeder Kostprobe einen sauberen Löffel verwenden (was ohnehin zu empfehlen ist). Auf eine der beliebtesten Speisen an Weihnachten und Silvester – Fondue Chinoise – muss indes nicht unbedingt verzichtet werden. Coronaviren sterben laut Experten ab einer Temperatur von ungefähr 45 Grad ab. Das Problem ist eher der mangelnde Sicherheitsabstand am Caquelon. Eine Möglichkeit ist es, mehrere Pfännchen auf den Tisch zu stellen. Oder den Fondueplausch gleich nach draussen zu verlegen.

Gibt es wörtlich eine «Stille Nacht»?

Der Bundesrat hat ein Singverbot erlassen: Es darf nur zu Hause innerhalb des Familienkreises gesungen werden. Das Singverbot gilt sowohl im Freien als auch in Innenräumen wie Kirchen, «da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden». Eine Ausnahme gilt für professionelle Chöre.

Was kann ich über die Weihnachtstage unternehmen?

Die meisten Kantone haben ihre Skigebiete wegen der epidemiologischen Lage und der Auslastung der Spitäler geschlossen, darunter St.Gallen und beide Appenzell. Graubünden erlaubt den Betrieb, dies kann sich je nach Entwicklung der Lage aber noch ändern. Geschlossen sind Gastronomiebetriebe, Museen, Sportzentren, Zoos und botanische Gärten sowie weitere Freizeitbetriebe.

Der Bundesrat rät dringend dazu, zu Hause zu bleiben und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Frische Luft bei einem Spaziergang oder Schneeschuhausflug zu tanken, liegt natürlich drin. Ansonsten kannst du es dir daheim gemütlich machen – zum Beispiel bei einem Spiele- oder Serienabend.

Was muss ich tun, wenn ich Corona-Symptome über die Feiertage entwickle?

Wie immer gilt: Wer sich krank fühlt, isoliert sich zu Hause und trifft sich nicht mit anderen Personen. Die Corona-Hotlines des Bundes und der Kantone stehen grundsätzlich auch über die Festtage zur Verfügung, je nach Kanton mit geänderten Erreichbarkeitszeiten (weitere Infos direkt bei den Kantonen). Auch Tests werden über die Feiertage durchgeführt, in einigen Kantonen wurden die Kapazitäten heruntergeschraubt. Einige Hausarztpraxen und Apotheken sind geöffnet. Die Notfalldienste sind tatsächlichen Notfällen vorbehalten.

veröffentlicht: 23. Dezember 2020 06:50
aktualisiert: 23. Dezember 2020 06:50
Quelle: FM1Today

Anzeige
Anzeige