Coronavirus

Thurgauer findet kaum Abnehmer für Gratis-Gesichtsschutz

03.04.2020, 06:10 Uhr
· Online seit 03.04.2020, 06:01 Uhr
Pascal Rothe aus dem thurgauischen Engwilen produziert bei sich zu Hause Gesichtsschilder. Diese möchte er kostenfrei an Arztpraxen und Spitäler abgeben. Doch das ist problematisch, denn die Masken haben weder Zertifizierung noch Kennzeichen.
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Der 3D-Drucker bei Pascal Rothe zu Hause läuft von morgens bis abends ununterbrochen. 300 Gesichtsschilder zum Schutz des Gesundheitspersonals sollen in den nächsten zehn Tagen in seiner Wohnung im thurgauischen Engwilen entstehen. Das Material kostet Rothe, der an einer Sonderschule arbeitet, 1500 Franken, die er gemeinnützig in das Projekt investiert, denn die Schutzschilder will er kostenlos abgeben. Das Problem: Da diese weder zertifiziert sind, noch über eine CE-Kennzeichnung (Kennzeichnung für medizinische Produkte) verfügen, kann er sie keinen Spitälern abgeben – das funktioniert rechtlich (noch) nicht.

70 Freiwillige produzieren Schilder

Die Idee zur Herstellung der Masken kam dem 34-Jährigen durch eine Maker-Gruppe, bei der er schon seit längerer Zeit Mitglied ist. In solchen Maker-Gruppen tauschen sich Personen aus, die hobbymässig Dinge mit beispielsweise 3D-Druckern herstellen. So entschied er, Masken für Schweizer Spitäler und Arztpraxen zu produzieren. In Deutschland haben bereits 4000 Freiwillige für eine solche Produktion zusammengespannt. Ein 3D-Drucker-Hersteller hat hierfür eine Schutzmasken-Druckvorlage zur Verfügung gestellt. Anhand dieser Vorlage können nun auch Rothe und 70 weitere freiwillige «Maker» die Masken in der Schweiz drucken. Gar die ETH (helpfulETH) spannt bei dem Projekt mit.

Gesichtsschutz, kein Atemschutz

Die Spitäler seien zurzeit noch gut versorgt mit Schutzmasken, viele Arztpraxen könnten ihren Mitarbeitenden jedoch gar keine Schutzausrüstung anbieten, da diese schlicht fehle. «Die Gesichtsschilder dürfen jedoch nicht mit den Mundschützen verwechselt werden.» Das Gesichtsschild werde in Praxen oder im Spital zusätzlich zu den Atemschutzmasken getragen. «Es geht darum, das ganze Gesicht zu schützen. Beispielsweise, wenn der Patient bei einem Corona-Abstrich husten oder niesen muss», erklärt er. 

Die grösste Hürde bis jetzt: Abklären, wer die Masken abnehmen kann, ohne dass es rechtliche Probleme gibt. Bei den Spitälern sind sie wegen der fehlenden Zertifizierung verboten. Für Pascal Rothe laufen die Schutzmasken aber unter die persönliche Schutzausrüstung und sind kein Medizinprodukt. «Ich stehe in Kontakt mit der Armeeapotheke.» Wenn die Armeeapotheke ihr Okay geben würde, könnte Rothe seine Masken ausliefern. Darauf wartet er nun. Kleinere Arztpraxen und auch Zahnärzte konnte er mit seinen Gesichtsschildern bereits überzeugen. Zur Sicherheit hat er einen Beipackzettel gestaltet, der darauf hinweist, dass es sich um kein medizinisches Produkt handelt und er jede Haftung ausschliesst. Das musste er aufgrund der fehlenden CE-Kennzeichnung tun.

Der Thurgauer hofft jedoch immer noch darauf, dass die rechtlichen Kriterien kurzfristig für die Versorgung des Engpasses gelockert werden. Er lässt sich vorerst nicht unterkriegen und produziert fleissig weiter, denn der Bedarf sei immens.

Gebrauch von Gesichtsschildern wird nicht empfohlen

Auf Anfrage von FM1Today beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) heisst es, dass der Gebrauch von Gesichtsschildern nicht empfohlen werde. «Der Schutz des Gesundheitspersonals durch Masken, Brillen und Überschürzen ist ausreichend», teilt Mediensprecher Daniel Dauwalder mit. Deshalb beabsichtige das Amt auch nicht, die Kriterien für eine CE-Kennzeichnung zu lockern. Zudem würden die CE-Kennzeichnungen durch die europäische Behörde erfolgen. Eine solche Kennzeichnung müssen Medizinprodukte in der Schweiz vorzeigen, wenn sie in den Umlauf gebracht werden sollen.

veröffentlicht: 3. April 2020 06:01
aktualisiert: 3. April 2020 06:10
Quelle: FM1Today

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