Unternehmen sollen vor Konkursen wegen des Coronavirus geschützt werden
«Der Stillstand der Zahlungsfristen ist ab dem 20. April aufgehoben», sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter bei der Medienkonferenz am Donnerstag. Dies, obwohl die allgemeinen Massnahmen des Bundes um eine Woche auf den 26. April verlängert wurden. «Schon 1914 wurden die Zahlungsfristen für zwei Monate aufgehoben, was zu grossen Liquiditätsproblemen in der Wirtschaft führte. Das wollen wir vermeiden.»
Unternehmen können mit Deponierung der Bilanz zuwarten
Allerdings sollen konkursgefährdete Unternehmen mit der Deponierung ihrer Bilanz zuwarten können: «Heute sind viele Unternehmen mit pandemiebedingten Liquiditätsproblemen behaftet. Sobald eine begründete Besorgnis einer Überschuldung steht, muss der Verwaltungsrat die Bilanz deponieren», sagt die Bundesrätin. Damit sollen die Unternehmen zuwarten können. «Es muss aber die Aussicht bestehen, dass eine Überschuldung nach der Pandemie ausgeglichen werden kann.»
Befristete Stundung für Kleinunternehmen
Für kleinere und mittlere Unternehmen, die allein wegen der Corona-Pandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will der Bundesrat zudem eine befristete Stundung einführen, die sogenannte COVID-19-Stundung. Diese Massnahme sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen.
Gerichtsferien nicht verlängert
Am 20. März hat der Bundesrat die Gerichtsferien vorgezogen. Rückmeldungen der betroffenen Kreise zeigen: Die Pause wurde gut genutzt, sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter: «Richterinnen und Richter machen Homeoffice und die Anwaltskanzleien konnten sich dementsprechend einrichten. Die Justiz kann ihren Kernauftrag erfüllen. Eine Verlängerung der Gerichtsferien über den 19. April hinaus sieht der Bundesrat als unnötig an.»