Corona-Lockerungen

Was ist jetzt noch verboten?

· Online seit 07.06.2020, 14:12 Uhr
Kinobesuche, Grillabende und Badibesuche: Ab diesem Wochenende kehrt in der Schweiz weitgehend Normalität ein. Dank Schutzkonzepten können viele Freizeit- und Sportanlagen wieder öffnen. Was jetzt noch alles verboten ist, seht ihr hier.
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Viele Betriebe sind froh, dürfen sie ab Samstag ihre Türen wieder öffnen. Zoos sind auf die Besucher im Sommer und an den Wochenenden angewiesen, genauso wie die Bergbahnen und Bergrestaurants, aber auch Clubs und Schwimmbäder.

Nur noch sehr wenige Einschränkungen bleiben ab dem 6. Juni bestehen, welche das sind, erfährst du hier:

Einkaufstourismus

Obwohl Österreich und Italien ihre Grenzen zur Schweiz bereits geöffnet haben, bleibt der Grosseinkauf in Vorarlberg verboten. Gleiches gilt auch für den Einkaufsbummel durch Konstanz.

«Der Einkaufstourismus zwischen den beiden Ländern und die Einreise in die Schweiz aus touristischen Gründen sind erst ab dem 15. Juni wieder erlaubt», schrieb der Bund in einer Mitteilung, nachdem Österreich die Grenzöffnung bekanntgab.

Nach dem 15. Juni aber ist sowohl für Urlaub als auch für ein Glacé oder einen Einkaufsbummel die Grenze wieder offen.

Veranstaltungen mit über 300 Personen

Bereits seit Pfingsten sind spontane Versammlungen bis zu 30 Personen erlaubt. Ab diesem Wochenende dürfen nun auch wieder grössere Veranstaltungen durchgeführt werden – allerdings nut mit einem Schutzkonzept. Der Abstand von zwei Metern sollte garantiert sein, andernfalls muss man Masken tragen oder eine Anwesenheitsliste führen.

Grundsätzlich können so aber ab sofort auch Lesungen, Theatervorstellungen oder Konzerte wieder stattfinden. Vom 10. bis 14. Juni findet beispielsweise das FM1 Autokino in Altstätten statt.

Schwingfeste oder Paartanz-Wettkämpfe

Auch Sporttrainings sind ab dem 6. Juni wieder ohne Einschränkungen möglich. Das gilt sowohl für körperkontaktarme Trainings wie Volleyball oder Badminton, als auch für kontaktintensive Sportarten wie Ringen, Schwingen, Boxen oder Paartanz. Dies, weil man bei einem Vereinstraining die Teilnehmenden kennt und den Kontakt zurückverfolgen kann.

So ergibt sich auch die Ausnahme: Während gewöhnliche Sportwettkämpfe grundsätzlich wieder stattfinden können, sind Wettkämpfe bei kontaktintensiven Sportarten, wie Schwingen oder Paartanz, verboten.

An einer Bar stehen

Clubs und Bars sind wieder geöffnet, Restaurants dürfen an einem Tisch auch wieder mehr als vier Personen bedienen. Dicht an dicht in einer Bar stehen und ein Bier trinken oder einen Cocktail schlürfen, das geht allerdings (noch) nicht. «Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend», hat der Bundesrat entschieden. Damit ist der Barbetrieb bis auf weiteres lahmgelegt.

Bis in die Morgenstunden im Club tanzen

Tanzen im Club ist tatsächlich auch wieder erlaubt. Der spätabendliche Gang in den Lieblingsclub allerdings bleibt einem verwehrt. Denn wie auch Bars und Restaurants müssen die Clubs und Discotheken um Mitternacht schliessen. Viele Clubs haben sich deshalb auch dazu entschieden, den Betrieb noch nicht aufzunehmen, und bleiben geschlossen.

Ausserdem entschied der Bundesrat: «Pro Abend sind nicht mehr als 300 Eintritte möglich.» Entsprechend lohnt es sich, das Samstagnacht-Programm von früher um ein paar Stunden vorzuverschieben, sodass man um Mitternacht sowieso gerne ins Bett fällt.

veröffentlicht: 7. Juni 2020 14:12
aktualisiert: 7. Juni 2020 14:12
Quelle: FM1Today

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