Coronavirus

Wer entscheidet, was Detailhändler noch verkaufen dürfen?

08.04.2020, 05:48 Uhr
· Online seit 07.04.2020, 18:43 Uhr
Die Frage, was in Läden verkauft werden darf und was nicht, beschäftigt Kunden, Kantone und die Polizei gleichsam. Die Verordnung des Bundes schafft nicht für alle Produkte Klarheit, was zu kantonalen Unterschieden führt.
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Güter des täglichen Bedarfs dürfen in den Supermärkten verkauft werden. Nur können diese Produkte für jeden etwas anderes darstellen. Dass Nahrungsmittel und Hygieneartikel dazugehören, steht ausser Frage. Doch wie steht es beispielsweise um Holzkohle für den Grill oder Blumenerde für den Garten? Die Definition des Bundes, was zu den Gütern des täglichen Bedarfs gehört, lässt Fragen offen.

Liste lässt Interpretationsspielraum offen

«Die Liste an Gütern des täglichen Bedarfs wurde vom Bund nicht abschliessend erstellt und so besteht, insbesondere als Detailhändlerin mit einem Vollsortiment, Interpretationsspielraum», schreibt Marcel Schlatter, Mediensprecher des Migros-Genossenschafts-Bunds auf Anfrage von FM1Today. «Ob das Ziel, die Leute dazu zu animieren, zu Hause zu bleiben, besser erreicht wird, indem gemeindliche oder kantonale Behörden unsere Polizeikräfte dazu auffordern, bei einer Detailhändlerin mit Vollsortiment, einzelne Tablare oder Regale absperren und die Ware teilweise entsorgen zu lassen, bezweifeln wir.» Der Ärger ist aus diesen Zeilen rauszulesen.

Die Unsicherheit bezüglich der Definition von Gütern des täglichen Bedarfs bestätigt Rebecca Veiga, Mediensprecherin von Coop. Bei fast 1000 Verkaufsstellen berge die Umsetzung der Bundesverordnung eine hohe Komplexität: «Jeder Laden gestaltet sich anders und die Regale sind verschieden zusammengesetzt.» Der Verkaufsstopp einzelner Produkte werde im Coop laufend geprüft.

Kantonale Unterschiede bei einzelnen Produkten möglich

Ein konkretes Beispiel liefert die Landi. Der Detailhändler hat sein Sortiment angepasst, um die Grundversorgung der Bevölkerung aufrecht erhalten zu können, vor allem im ländlichen Raum. Dass Gartenerde nicht verkauft werden darf, ist klar. Bei der Holzkohle für den Grill gibt es aber kantonale Unterschiede, bestätigt Mediensprecherin Sandra Grossenbacher: «Das liegt daran, dass die Verordnung des Bundes von den Kantonen umgesetzt wird. Dabei kann es zu marginalen Unterschieden kommen.»

Die Ostschweizer Kantone und Graubünden versichern, sich strikte an die Bundesverordnung zu halten. Diese lautet wie folgt:

Kanton St.Gallen: «Kaum noch Fragen offen»

«Da es sich um eine Bundesverordnung handelt, hat der Kanton hier kaum bis gar keinen Spielraum», schreibt Markus Betschart vom St.Galler Gesundheitsdepartement auf Anfrage. Aus seinen Antworten lässt sich ableiten, dass das nicht von Anfang an so war. «Die Bundesverordnung und die dazugehörige Erläuterung werden mindestens einmal pro Woche erneuert.» Die wichtigsten Änderungen würden den Gemeinden sowie der Stadt- und Kantonspolizei mitgeteilt. Auch die Grossverteiler würden informiert, allerdings nicht so häufig, so Markus Betschart. Mittlerweile seien die Güter gut definiert und es gebe kaum noch Fragen.

«Detailhändler schalten Rechtsdienst ein»

Auf diese Listen sind auch die Polizeien angewiesen. Sie müssen ausrücken, wenn ein Detailhändler Sachen verkauft, die er nicht dürfte. «Tatsächlich ist es so, dass wir schon bei diversen Grossverteilern im Kanton St.Gallen Kontrollen machen mussten. Mehrere Grossverteiler verkauften Güter, welche nicht für den täglichen Gebrauch benötigt werden», sagt Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St.Gallen. Auch hier war man sich nicht immer einig, was jetzt verkauft werden darf und was nicht. «Die Absperrung der Regale dauerte oft ein wenig länger, da die einzelnen Filialen jeweils Rücksprache mit dem Hauptsitz hielten und diese teilweise den Rechtsdienst einschalteten», so Krüsi. In den meisten Fällen sei im Gespräch aber eine Lösung gefunden worden.

«Nicht als grösseres Problem wahrgenommen»

Eine schweizweit einheitliche und abschliessende Liste, was verkauft werden darf und was nicht, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht – und ist auch nicht in Planung, sagt Daniel Koch vom Bundesamt für Gesundheit bei der Medienkonferenz am Dienstag: «Ich glaube nicht, dass in den Kantonen und Gemeinden so grosse Unterschiede entstanden sind, dass der Bund eine Detailliste erstellen muss. Die Kantone haben genügend Fingerspitzengefühl, damit es in etwa ausgeglichen ist. Wir haben das nicht als grösseres Problem wahrgenommen.»

Die Detailhändler dürften das anders sehen und wären wohl froh gewesen um konkrete, einheitliche Vorgaben.

(lae/dab)

 

veröffentlicht: 7. April 2020 18:43
aktualisiert: 8. April 2020 05:48
Quelle: FM1Today

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