Davoser Züge dürfen quietschen
Mit dem Entscheid des Bundesgerichts vom Mittwoch bestätigt dieses den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom März dieses Jahres. Eine Erbengemeinschaft, die zwei Liegenschaften in der Nähe des Bahnhofs Davos Platz besitzt, blitzte somit mit ihrer Beschwerde vor der höchsten Schweizer Instanz ab. Sie hatte im Zusammenhang mit dem Ausbau des Bahnhofs beantragt, die Lärmemissionen durch weitere Massnahmen zu begrenzen.
Das sei aber nicht notwendig, findet das Bundesgericht. Die Grenzwerte und die tieferen Planungswerte vor Ort würden eingehalten. Zusätzliche Massnahmen zum Lärmschutz kommen laut dem höchsten Schweizer Gericht nur dann in Frage, wenn für diese nur wenig Aufwand betrieben werden müsste. Das sei im Falle vom Bahnhof Davos Platz nicht der Fall. Als mögliche Lösung sei lediglich eine Schienen-Schmieranlage in Frage gekommen. Finanziell und wirtschaftlich sei diese aber nicht tragbar.
(Urteil 1C_218/2018 vom 02.11.2018)