«Den eigenen Kopf durchstieren»

13.09.2018, 21:03 Uhr
· Online seit 13.09.2018, 19:26 Uhr
Für den Verwaltungsrat der St.Galler Spitalverbunde wird es immer ungemütlicher. Gegen die beiden Baustopps in Wattwil und Altstätten sind jetzt gleich zwei Rekurse eingegangen. Der Vorwurf: Der Verwaltungsrat überschreite seine Kompetenzen.
Sandro Zulian
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Der Altstätter Ex-Kantonsrat und Rechtsanwalt Werner Ritter hat genug. Dass der Verwaltungsrat der St.Galler Spitalverbunde gleich zwei Spitalbauten auf Eis legen will, ist für ihn inakzeptabel. Der Verwaltungsrat habe nicht das Recht dazu, jetzt die Pläne einfach zu ändern, sagt Ritter: «Was ist massgeblich an unserem Staat? Das, was beschlossen wurde, oder irgendwelche machiavellistischen Mätzchen von irgendwelchen Verwaltungsräten?»

Die Stadt Altstätten hält sich derzeit noch bedeckt und wartet ab, was sich aus Ritters Rekurs ergeben wird. 85 Millionen Franken hat das St.Galler Stimmvolk damals für den Ausbau des Spitals Altstätten gutgeheissen. Das sei ein Entscheid, den der Verwaltungsrat der Spitalverbunde nicht einfach ignorieren könne.

Der TVO-Bericht von Sarah Wagner

Wattwil hat rechtliche Schritte eingeleitet

Auch in Wattwil, wo ebenfalls ein Baustopp verhängt wurde, hat der Förderverein Rekurs eingelegt. Zudem will sich die Gemeinde Wattwil einschalten. TVO-Recherchen zeigen, dass rechtliche Schritte eingeleitet wurden. Entscheiden muss nun das Verwaltungsgericht. Werner Ritter will dieses in die Pflicht nehmen: «Jetzt müssen auch die Richter Farbe bekennen! Sie müssen entscheiden, ob sie Diener des Volkes und des Rechts sein wollen, oder ob sie Behörden schützen wollen, die ihren eigenen Kopf durchstieren.»

Verwaltungsrat bleibt gelassen

Für den Verwaltungsrat der Spitalverbunde ist indes klar, dass man den Volkswillen mit zwei Baustopps nicht aushebelt, sagt Vize-Präsident Urban Glaus: «Der Volkswille wird umgesetzt.» Es gehe darum, dass man das umsetzt, was den zukünftigen Bedürfnissen der Bevölkerung entspreche. Man nehme Korrekturen der Strategie vor, wenn das nötig sei, sagt Glaus. «Selbstverständlich müssen auch diese Korrekturen erst vom Verwaltungsrat, dann von der Regierung und dem Kantonsrat entschieden werden.» Würden die Korrekturen allerdings grösser ausfallen, müsste auch dort wieder das Stimmvolk entscheiden.

(saz)

 

veröffentlicht: 13. September 2018 19:26
aktualisiert: 13. September 2018 21:03

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