Echter Pelz muss deklariert werden

11.02.2019, 11:40 Uhr
· Online seit 11.02.2019, 11:35 Uhr
Echter Pelz soll künftig explizit als solcher gekennzeichnet werden. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat diese und weitere Anpassungen der Pelzdeklarationsverordnung in die Vernehmlassung gegeben.
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Die Kundschaft möchte wissen, ob ein Produkt tierischer Herkunft sei, oder ob es sich um Kunstpelz handle, schreibt die Behörde in einer Mitteilung vom Montag. Für Laien sei dies aber oft nicht ersichtlich. Künftig soll deshalb bei echtem Pelz die Deklaration «Echtpelz» gut sichtbar und leicht leserlich angebracht werden müssen.

Da auf Pelzauktionen von Einkaufenden offenbar nicht konsequent verlässliche Informationen über die Herkunft und Gewinnungsart der Pelze und Pelzprodukte weitergeben würden und die Verkaufsstellen die Angaben für die Etikettierung nicht erhalten könnten, soll zudem die Angabe «Herkunft unbekannt» möglich sein.

Änderungen werden auch bei der Deklaration der Gewinnungsart des Fells vorgeschlagen. Die Deklaration «Käfighaltung mit Naturböden» soll gestrichen werden. In der Praxis würden die Tiere aus hygienischen und ökonomischen Gründen nicht in Käfigen mit Naturböden gehalten.

Die Begriffe «Rudelhaltung» und «Herdenhaltung» sollen durch die Deklaration «Gruppenhaltung» ersetzt werden. Tiere, die für die Verwendung in der Pelzindustrie bestimmt seien, würden praktisch nicht in Herden oder Rudeln gehalten. Beide Begriffe sollen daher gestrichen werden.

Neu werden nur noch die Deklarationen «Käfighaltung mit Gitterböden» und «Gruppenhaltung» (stets ohne Gitterböden) möglich sein. Diese beiden Begriffe seien aber für die Haltung von Kaninchen nicht immer zutreffend. Für sie sollen weitere Deklarationsmöglichkeiten geschaffen werden.

Wenn die Gewinnungsart mangels vollständiger Informationen nicht präzis deklariert werden könne, sei gegenwärtig anzugeben, dass der Pelz oder das Pelzprodukt aus Fallenjagd oder Jagd ohne Fallen oder aus jeder möglichen Haltungsart, insbesondere auch aus Käfighaltung, stammen kann.

Diese Ausnahme zur detaillierten Deklaration der Gewinnungsart mangels vollständiger Informationen soll an die geänderten Begriffe angepasst und präzisiert werden. Neu soll deklariert werden müssen, dass das Fell aus allen vier möglichen Gewinnungsarten stammen kann. Es sind dies Fallenjagd, Jagd ohne Fallen, Gruppenhaltung oder Käfighaltung mit Gitterböden.

Die vorgeschlagenen Anpassungen sind das Resultat des Berichts zur Pelzdeklarationspflicht, der vom Bundesrat im vergangenen Jahr veröffentlicht worden ist. Die Pelzdeklarationsverordnung ist seit 2013 in Kraft. Die Schweiz ist das einzige Land in Europa, das eine solche Gesetzgebung kennt.

Die Vernehmlassung dauert bis Mitte Mai 2019.

veröffentlicht: 11. Februar 2019 11:35
aktualisiert: 11. Februar 2019 11:40
Quelle: SDA

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