EFD aktiviert Schutzmassnahme

27.06.2019, 19:11 Uhr
· Online seit 27.06.2019, 18:30 Uhr
Am Sonntag läuft die Anerkennung der Börsenäquivalenz aus, welche die Europäische Kommission der Schweiz befristet gewährt hatte. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am Donnerstag die geplante Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse aktiviert.
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Die Massnahme gilt ab Montag 1. Juli 2019, wie es in einer Medienmitteilung des EFD heisst. Die Aktivierung erfolge, weil die Europäische Kommission bis zum jetzigen Zeitpunkt die Börsenäquivalenz - die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung - nicht verlängert habe.

Demnach ist es Handelsplätzen mit Sitz in der EU ab dem 1. Juli untersagt, den Handel mit bestimmten Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz anzubieten oder diesen Handel zu ermöglichen. Die Umsetzung der Massnahme werde durch die schweizerischen Behörden eng begleitet und überwacht, schreibt das EFD.

Ohne Verlängerung der Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung werden Aktienhändler aus der EU vom Schweizer Aktienhandel abgeschnitten. Für diesen Fall hatte sich die Schweiz bereits letztes Jahr gewappnet, bevor die EU die Anerkennung befristet verlängerte. Der Bundesrat verabschiedete damals eine Verordnung, die es der Schweiz ermöglicht, Handelsplätzen in der EU die Anerkennung zu verweigern.

Am letzten Montag hatte das EFD mitgeteilt, es werde die Massnahme aktivieren, falls die EU-Kommission die Anerkennung nicht verlängere. Mit dieser Information wolle es Klarheit für die Marktteilnehmer schaffen.

Der Bundesrat hatte bereits bei der Planung der Massnahme betont, dass es sich nicht um eine Vergeltungsmassnahme handle. Das Finanzdepartement bekräftigte dies am Montag: Eine Aktivierung der Schutzmassnahme diene einzig dazu, die Funktionsweise der Schweizer Börseninfrastruktur zu schützen, schrieb es. Hauptziel der Massnahme ist, dass der Handel mit Schweizer Aktien in der EU deutlich abnimmt.

Wenn Schweizer Aktien nicht «systematisch und regelmässig» an EU-Handelsplätzen gehandelt werden, benötigt die Schweizer Börse nämlich gemäss der EU-Finanzmarktverordnung (MiFIR) keine Gleichwertigkeitsanerkennung. Die EU-Händler könnten weiterhin an der Schweizer Börse Handel treiben, ohne EU-Recht zu verletzen.

Ohne die geplante Massnahme könnte das Auslaufen der Äquivalenzanerkennung zu einem Einbruch des Handelsvolumens führen, mit entsprechenden negativen Auswirkungen für die betroffenen Unternehmen.

Die «Verordnung über die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz» stützt sich direkt auf die Verfassung. Der Bundesrat hat in ausserordentlichen Lagen die Möglichkeit, solche Verordnungen zu erlassen.

veröffentlicht: 27. Juni 2019 18:30
aktualisiert: 27. Juni 2019 19:11
Quelle: SDA

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