Ein Fall wie aus einem Krimi

22.02.2016, 11:19 Uhr
· Online seit 22.02.2016, 08:04 Uhr
Er hat in seiner Bar im Urner Rotlichtviertel auf einen Gast geschossen, einen Killer auf seine Frau angesetzt und sein einziger Zeuge ist ein verurteilter Drogenhändler, der inzwischen tot ist - dieser Mordprozess um einen Urner Cabaret-Betreiber geht heute in die Schlussrunde.
Lara Abderhalden
Anzeige

Es könnte das Drehbuch eines Tatort-Streifens sein: Ein Urner Cabaret-Betreiber steht heute zum letzten Mal vor Gericht. Sein Vergehen: Er hat im Erstfelder Rotlichtmilieu auf einen Gast geschossen und wenige Monate später einen Killer auf seine Frau angesetzt. Der Gast blieb unverletzt, die damalige Gattin des Beschuldigten wurde durch drei Kugeln schwer verletzt. Der Auftrags-Killer wurde rechtmässig verurteilt.

Passiert sind die Taten bereits vor sechs Jahren. Es ist das dritte Mal, dass der Fall vor Gericht steht. Bei seiner Urteilsberatung der Verhandlungen im Oktober vergangenen Jahres, entschied das Urner Obergericht, dass nach dem turbulenten Verlauf des Prozesses das Beweisverfahren erneut aufgenommen wird.

Dabei dürfen sich die Parteien nur noch zu dem äussern, was sich an Beweisanträgen seit der Verhandlung im Herbst 2015 neu ergeben hat. Im Zentrum stehen dürfte der verstorbene Hauptbelastungszeuge und die Frage, wie die Urner Staatsanwaltschaft mit diesem als mutmasslichen Drogenhändler umgegangen ist.

Dieser Drogenhändler war anscheinend beim Beschuldigten zu Gast, als dieser auf einen der anderen Gästen geschossen hat. Nur ist dieser Hauptzeuge anscheinend nicht mehr unter den Lebenden.

Die Unauffindbarkeit des Zeugen lieferte dem Verteidiger neue Munition, um den Behörden unsaubere Arbeit vorzuwerfen. Der Staatsanwalt hingegen machte geltend, dass es nicht seine Aufgabe gewesen sei, den Zeugen zu finden, weil das Verfahren von den Gerichten geleitet worden sei.

Verteidiger äussert sich

Verteidiger Linus Jaeggi zeigte sich überzeugt, dass die Urner Behörden den Hauptbelastungszeugen als Drogenhändler geschont habe. Die Aussagen des Zeugen seien deswegen aus formellen Gründen nicht verwertbar.

Jaeggi sah seine bereits in den ersten Prozesstagen vom Oktober 2015 geäusserten Verdächtigungen gegenüber der Staatsanwaltschaft durch die neuen Akten bestätigt. Es herrsche die traurige Gewissheit, dass die Behörde getrickst und gemogelt habe, dass sich die Balken bogen, um eine Verurteilung des Barbetreibers zu erreichen.

Das Bundesgericht hatte 2014 den Schuldspruch des Obergerichtes wegen versuchter Tötung und versuchtem Mord aufgehoben. Es verlangte vom Urner Gericht, dass es weitere Anstrengungen machen müsse, den Hauptbelastungszeugen für eine Befragung zu suchen.

Gemäss Jaeggi hat die Polizei den Auftrag des Obergerichtes, den Zeugen per Interpol zu suchen, nicht korrekt umgesetzt. Die Polizei habe mit fragwürdigen Argumenten den Mann nur über das Schengen-Informations-System suchen lassen, sagte er.

Nach den Ausführungen Jaeggis wusste die Staatsanwaltschaft schon 2013 dank eines Rechtshilfegesuches, dass der Hauptbelastungszeuge in Frankreich des Drogenhandels überführt sei und somit von dessen umfangreichen Drogenhandel in die Schweiz. Der Schuss auf den Mann könnte somit auch einen anderen Hintergrund haben, sagte der Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft habe aktiv vereitelt, dass der Mann habe befragt werden könne, sagte Jaeggi. Er warf den Urner Behörden vor, bewusst riskiert zu haben, dass die Richter ein falsches Urteil fällen könnten und ein allenfalls Unschuldiger hinter Gitter komme.

Der Angeklagte vor Gericht:

 

veröffentlicht: 22. Februar 2016 08:04
aktualisiert: 22. Februar 2016 11:19
Quelle: red

Anzeige
Anzeige