Handlungen von früherem Schweizer Botschafter in Kenia zulässig

17.04.2018, 12:50 Uhr
· Online seit 17.04.2018, 11:32 Uhr
Die Untersuchung gegen den früheren Schweizer Botschafter in Kenia, Jacques Pitteloud, wird eingestellt. Das hat der mit dem Verfahren betraute Waadtländer Generalstaatsanwalt Eric Cottier entschieden. Pittelouds Handlungen seien zulässig gewesen.
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Nach Angaben der Waadtländer Staatsanwaltschaft vom Dienstag soll Jacques Pitteloud, damals Botschafter in Nairobi, im Mai und Juni 2014 in der Anglo-Leasing-Affäre interveniert haben. Mit einem Ableger davon hatte sich auch die Bundesanwaltschaft (BA) zu befassen. Sie führte eine Strafuntersuchung wegen Geldwäscherei.

Unter Korruptionsverdacht standen kenianische Geschäftsmänner, deren Firmen mit der kenianischen Regierung Verträge über rund 100 Millionen Dollar abgeschlossen hatten. Zwei kenianische Brüder warfen Pitteloud in einer 2015 in der Schweiz gemachten Anzeige vor, sie im Zusammenhang mit Verfahren unter Druck gesetzt zu haben.

Er soll ihnen die Einstellung der Strafuntersuchungen in Aussicht gestellt haben, wenn sie 50 Millionen Franken bezahlen würden. Die betroffenen Geschäftsmänner lehnten dies ab. Pitteloud handelte gemäss Waadtländer Staatsanwaltschaft in Absprache mit lokalen Behörden sowie dem Aussendepartement EDA und der Bundesanwaltschaft.

Die Handlungen Pittelouds seien zulässig gewesen, hielt die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung zur Einstellung der Untersuchung nun fest, nannte aber keine Einzelheiten. Der abzuklärende Straftatbestand der versuchten Nötigung sei in ihren Augen nicht gegeben.

Die Behörde stützte ihren Entscheid auf Befragungen von Pitteloud selbst, den Anzeigeerstattern sowie drei Zeugen. Auch sichtete der als ausserordentlicher Bundesstaatsanwalt eingesetzte Cottier zahlreiche Schriftstücke.

Cottier war von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) eingesetzt worden. Die BA hatte die Klage der beiden Kenianer wegen versuchter Nötigung, Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses zunächst nicht aufnehmen wollen.

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschied dann aber, dass die BA den Vorwurf der versuchten Nötigung abklären müsse. Diese beantragte, das Verfahren abzutreten, um «jeden Anschein von Befangenheit zu vermeiden».

Das Bundesstrafgericht berief sich auf einen SMS-Verkehr von Pitteloud mit den Kenianern vom Mai 2014. Pitteloud soll darin den Kenianern den «Vorschlag» zur gütlichen Regelung der Angelegenheit unterbreitet und ihnen zugesichert haben, nach einer Zahlung von 50 Millionen Franken für die Verfahrenseinstellung besorgt zu sein.

Pitteloud stellte sich auf den Standpunkt, dass diese SMS nicht als Drohungen qualifiziert werden könnten. Zunächst gab er an, als Privatperson gehandelt zu haben. Später jedoch habe er präzisiert, dass er auf Weisung des Bundesanwalts hin tätig geworden sei.

Die Bundesanwaltschaft hielt fest, Pitteloud keinen Auftrag erteilt und ihm auch keine Instruktionen gegeben zu haben. Der damalige Aussenminister Didier Burkhalter dagegen stellte sich hinter Pitteloud. Dieser habe «in Absprache mit der Bundesanwaltschaft» im Interesse der Schweiz agiert, sagte Burkhalter.

Der 1962 geborene Walliser Pitteloud ist seit Sommer 2015 Direktor Ressourcen im Aussendepartement EDA und trägt den Botschafter-Titel weiterhin. Er galt als Anwärter für den vergangene Woche neu besetzten Posten des Direktors des Nachrichtendienstes des Bundes. Zuvor und seit Juli 2010 war er Schweizer Botschafter in Nairobi.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann innerhalb von zehn Tagen von den Parteien beim Bundesstrafgericht mit einer Beschwerde angefochten werden.

veröffentlicht: 17. April 2018 11:32
aktualisiert: 17. April 2018 12:50
Quelle: SDA

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