#foodporn ist eigentlich verboten

14.09.2018, 11:50 Uhr
· Online seit 14.09.2018, 05:36 Uhr
Über Leute, die ihr Essen im Restaurant fotografieren, um es dann auf den sozialen Netzwerken zu posten, kann man streiten. Und das könnte man auch rechtlich. Denn raffiniert angerichtetes Essen gilt als Kunstwerk und ist urheberrechtlich geschützt.
Stefanie Rohner
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Der Wirt stellt den dampfenden Teller auf den Tisch. Der Teller ist schön angerichtet. Kunstvoll, kreativ und mit viel Liebe zum Detail. Der Gast ist so begeistert, dass er ein Foto davon macht und es online stellt. Das kommt immer häufiger vor. Foodblogger haben teils mehrere tausend Follower, mit denen sie ihre gastronomischen Erlebnisse teilen.

Einwilligung benötigt

Doch eigentlich ist es verboten, das Foto des Essens auf Instagram, Twitter oder Facebook zu stellen. Der Gast braucht dazu tatsächlich die ausdrückliche Einwilligung des Wirtes. Das berichtet der Kassensturz in der Rubrik «Darf man das?».

Wirte und Köche könnten ihren Gästen also verbieten, das Essen zu fotografieren. Dabei spielen Material- und Marktwert keine Rolle. Auch nicht, dass der Gast für sein Essen bezahlt. Wenn das Essen raffiniert und individuell angerichtet ist, gilt es als Kunstwerk. Eine Suppe oder ein Teller Pommes zählen nicht dazu. Dort fehlt es an der erkennbaren individuellen Gestaltung.

«Jeder Gast darf das»

So weit, so gut. Doch ist es bei Gastronomen in der Ostschweiz üblich, ihren Gästen das Fotografieren ihrer Gerichte zu verbieten? Wohl eher nicht. Im Restaurant Jägerhof St.Gallen lacht der Geschäftsführer und Küchenchef Agron Lleshi auf, als er davon hört. «Wir sind da ganz unkompliziert. Jeder Gast darf das Essen fotografieren. Das wird oft gemacht. Gefühlt jeder Zweite zückt die Kamera», sagt Lleshi.

An Fotos gewöhnt

Man sei daran gewöhnt, dass viel fotografiert wird. «Im Jägerhof gibt es ohnehin den Kitchen-Table, an dem die Gäste genau verfolgen können, was in der Küche passiert. Daher sind Fotos kein Problem», sagt Lleshi.

Freude über Posts

Seine Gerichte dürften als urheberrechtlich geschützte Kunstwerke gelten. Der Gault Millau sagt gar, Lleshi würde bereits in der obersten Liga der Stadt kochen. Trotzdem: Wenn seine Kreationen fotografiert werden, freut ihn das. «Es ist schön, wenn die Gäste mein Essen posten», sagt Lleshi.

In der Ostschweiz kein Problem

Allgemein bringt das Urheberrecht die Köche und Wirte in der Ostschweiz zum Schmunzeln. Mehrere Gastronomen sagen gegenüber FM1Today, dass ein Verbot noch nie ein Thema gewesen sei. Auch Christian Kugler, Küchenchef der Taverne zum Schäftli im thurgauischen Wigoltingen schmunzelt über das Urheberrecht.

Das Restaurant mit 18 Gault Millau-Punkten und zwei Michelin-Sternen hält seine Gäste nie davon ab, das Essen zu fotografieren. «Solche Fotos verbreiten sich dann rasch im Internet. Das ist gute Werbung für uns», sagt Kugler.

«Das kann nur positiv sein»

Heutzutage ist es fast schon normal, dass auf sozialen Netzwerken alles mögliche und unmögliche geteilt wird. Der Präsident vom Regionalverband Gastro St.Gallen, René Rechsteiner, sagt gar: «Das kann ja nur positiv sein. Und für uns Gastronomen ist es eine gute und günstige Werbung.»

Essen etwas kühler

Ihm würde nie in den Sinn kommen, jemanden davon abzuhalten. Er selbst tut es manchmal auch, wenn er auswärts essen geht - allerdings eher aus beruflichem Interesse, denn er ist der Inhaber des Bierfalkens St.Gallen.

«Je nach dem wie lange ein Gast für das Foto hat, könnte es sein, dass sein Essen nicht mehr die gewünschte Temperatur hat. Das ist dann aber ein Manko für den Gast», sagt Rechsteiner und lacht.

Foodblogger dürften also weiterhin ohne Probleme darüber berichten, wo welches Gericht am besten geschmeckt hat. Die Follower und die Gastronomen freuts.
veröffentlicht: 14. September 2018 05:36
aktualisiert: 14. September 2018 11:50
Quelle: str

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