Bis zu 60'000 Personen im 20. Jahrhundert weggesperrt

19.05.2019, 14:40 Uhr
· Online seit 19.05.2019, 14:27 Uhr
Bis 60'000 Menschen sind in der Schweiz so genannt administrativ versorgt worden. Davon geht die vom Bund eingesetzte Unabhängige Expertenkommission (UEK) aus, die die administrativen Versorgungen wissenschaftlich aufarbeitet.
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Die Historikerin Anne-Françoise Praz, Mitglied der UEK, bestätigte die von den Zeitungen «NZZ am Sonntag» und «Matin Dimanche» gemeldete Zahl. Es sei eine Schätzung, sagte sie, aber die Zahl habe überrascht.

Die aus neun Historikern und Experten aus Psychiatrie, Recht und Sozialwissenschaften bestehende UEK wurde im November 2014 vom Bundesrat eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, die Geschichte der administrativen Versorgungen und damit das begangene Unrecht erstmals umfassend und gesamtschweizerisch aufarbeiten.

Der Fokus der Arbeiten liegt auf der Zeit von 1930 bis 1981. In den vergangenen gut vier Jahren hat die UEK Tausende von Dokumenten zusammengetragen und analysiert. Auch hat sie sich Schilderungen von noch lebenden administrativ versorgten Männern und Frauen angehört. Im kommenden September will sie Empfehlungen abgeben.

Administrative Versorgung bedeutete, dass Menschen in eine geschlossene Einrichtung verbracht und ihrer Freiheit beraubt wurden, ohne eine Straftat begangen zu haben und ohne Gesetzesgrundlage. Grund für das Einschliessen war ihre Lebensweise, weil sie nicht den Erwartungen der Behördenvertreter entsprach.

Wann die Praxis begann, Menschen wegen ihres Lebenswandels wegzusperren, lässt sich nicht sagen. Jeder Kanton ging zudem nach eigenen Gesetzen vor. Freiburg zum Beispiel habe ab 1919 im Zusammenhang mit Alkoholismus Einschliessungen angeordnet, sagte Praz.

In der Deutschschweiz stützten sich die Kantone auf die Gesetzgebung über das Vormundschaftswesen, die 1912 mit dem Zivilgesetzbuch in Kraft trat. Bis 1981, als die administrativen Versorgungen und anderen Zwangsmassnahmen per Gesetz beendet wurden, herrschte diese Form der Willkür.

Das Gesetz über die Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen regelt unter anderem die wissenschaftliche Aufarbeitung der Fremdplatzierungen, administrativen Versorgungen und administrativen Zwangsmassnahmen in der Zeit vor 1981.

Die UEK hat im März einen ersten Buchband mit Berichten veröffentlicht. Geplant sind insgesamt zehn Bände zu den Erkenntnissen der Expertinnen und Experten, die bis im kommenden September veröffentlicht werden. Im September wird ein Synthesebericht mit Empfehlungen an den Bundesrat veröffentlicht.

https://www.uek-administrative-versorgungen.ch

veröffentlicht: 19. Mai 2019 14:27
aktualisiert: 19. Mai 2019 14:40
Quelle: SDA

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