Fedpol-Mitarbeiter zurecht gekündigt

17.07.2018, 12:19 Uhr
· Online seit 17.07.2018, 12:00 Uhr
Ein Russland-Spezialist beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat seinen Job zurecht verloren. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann unternahm eigenmächtig eine Reise nach Russland.
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Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil die Sicht des Bundesverwaltungsgerichts, wonach der ehemalige Angestellte seine Pflichten schwer verletzt habe. Das Vertrauen in ihn sei durch sein Handeln nachhaltig zerstört worden. Auf eine vorgängige Mahnung habe deshalb verzichtet werden können.

Das Fedpol hatte ihrem Russland-Spezialisten im April vergangenen Jahres ordentlich gekündigt. Bereits im Februar hatte es bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsanmassung, Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und des Sich-bestechen-Lassens eingereicht.

Auslöser dafür war eine Russland-Reise des Gekündigten im Dezember 2016. Er unternahm diese entgegen einer ausdrücklichen Anweisung seines Vorgesetzten. Dafür verwendete der ehemalige Fedpol-Angestellte seinen Diplomatenpass, was nicht den Regeln entsprach, denn er reiste als Privatperson.

In Russland traf sich der Mann mit dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt, um laufende Fälle zu besprechen. Im Nachhinein informierte der Gekündigte den zuständigen Staatsanwalt. Dieser soll mit dem Ergebnis der Reise zufrieden gewesen sein.

Dies sei für die Kündigung nicht von Belang, hält das Bundesgericht fest. Denn auch einem tadellos arbeitenden Angestellten könne gekündigt werden, wenn er sich nicht an Weisungen oder Reglemente halte.

Nach der umstrittenen Russland-Reise gab der Gekündigte seinen Diplomatenpass erst nach zweimaliger Anweisung seines Vorgesetzten ab. Auch soll sich der Russland-Spezialist über einen längeren Zeitraum hinweg ausserdienstlich mit dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt getroffen haben - ohne Wissen seiner Vorgesetzten.

Der Mann beantragte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und er wieder angestellt werde. (Urteil 8C_194/2018 vom 05.07.2018)

veröffentlicht: 17. Juli 2018 12:00
aktualisiert: 17. Juli 2018 12:19
Quelle: SDA

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