Feuerwerk für Sommernachtsfest bewilligt

31.07.2018, 18:33 Uhr
· Online seit 31.07.2018, 18:31 Uhr
Für die Durchführung des Feuerwerks hat das Sommernachtsfest Romanshorn eine Sonderbewilligung von der Stadt erhalten. Am Samstag ist es soweit.
Nina Müller
Anzeige

Grundsätzlich gilt auch im Kanton Thurgau ein befristetes Feuer- und Feuwerkverbot. Das Sommernachtsfest Romanshorn hat nun aber eine Sonderbewilligung für das Feuerwerk erhalten. «Für spezielle Anlässe wie zum Beispiel Seenachtsfeste mit professionellen Feuerwerkveranstaltern können die für den Vollzug des Feuerschutzgesetzes zuständigen Gemeindebehörden Ausnahmen bewilligen, sofern von den Veranstaltern ausreichende Sicherheitsmassnahmen vorgekehrt werden.», steht im Erlass des Regierungsrates. Das Feuerwerk findet am Samstag, 4. August 2018, statt.

Diese Vorraussetzungen wurden vom Seenachtsfest erfüllt. Damit die Sicherheit gewährleistet ist wurde neu verfügt, dass das Abfeuern von der Plattform im Wasser aus einem Mindestabstand von 300 Metern statt der regulären 250 Meter erfolgen muss.

veröffentlicht: 31. Juli 2018 18:31
aktualisiert: 31. Juli 2018 18:33
Quelle: red.

Anzeige
Anzeige