Finanzkontrolle stellt Identitas infrage

16.04.2019, 06:48 Uhr
· Online seit 15.04.2019, 23:00 Uhr
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) ortet Lücken in der Aufsicht über die Firma Identitas, die im Auftrag des Bundes die Tierverkehrsdatenbank betreibt. Sie warnt auch vor Interessenskonflikten und Risiken im Zusammenhang mit einem Tochterunternehmen.
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In einem am Montag veröffentlichten Bericht kritisiert die EFK sowohl die Identitas als auch den Bund. Die Identitas agiere am Markt als privatrechtliche Aktiengesellschaft mit entsprechenden unternehmerischen Freiheiten, hält sie fest.

Als Unternehmen, das mehrheitlich dem Bund gehöre, sei sie aber gleichzeitig verpflichtet, bei ihren Tätigkeiten die Interessen des Eigners wahrzunehmen. Es sei Aufgabe des Bundes, dies zu kontrollieren und konsequent einzufordern.

Aus Sicht der EFK tut der Bund das nicht: Angesichts der «anhaltenden Mängel und Schwierigkeiten» des Bundes, die Identitas zu steuern und die Aufsicht wahrzunehmen, stelle sich die Frage, ob der Bund die Leistungen in Zukunft nicht departementsintern oder auf dem freien Markt beschaffen sollte, schreibt die EFK.

Dass geplant sei, der Identitas weitere Leistungen zu übertragen, sei «nicht nachvollziehbar». Das Unternehmen erbringt bereits heute verschiedene Dienstleistungen im Auftrag des Bundes. Insbesondere betreibt es die Tierverkehrsdatenbank - die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit von Tieren für die Lebensmittelsicherheit und bei Tierseuchen.

Das Wirtschaftsdepartement (WBF) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass bei Private Public Partnerships ein Zielkonflikt immanent sei. Dieser bestehe auch bei Identitas.

Das Konstrukt sei indes ein politischer Entscheid. Der Bundesrat habe 2017 beschlossen, die Mehrheitsbeteiligung zu behalten, die Wahrung der Bundesinteressen weiterhin durch eine direkte Vertretung im Verwaltungsrat sicherzustellen und die Leistungen der Tierverkehrsdatenbank weiterhin nicht auszuschreiben. Das Parlament werde im Rahmen von Gesetzesanpassungen darüber befinden.

Konkret empfiehlt die Finanzkontrolle dem BLW, ein umfassendes Aufsichts- und Kontrollkonzept einzuführen. Wie bereits früher beurteilt sie zudem kritisch, dass zwei Bundesvertreter im Verwaltungsrat sitzen. Eine solche Vertretung berge das Risiko von Interessenkonflikten und sei mit den Rollen der Verwaltung als Leistungsbestellerin und Fachaufsicht nicht vereinbar, findet sie.

Der Bundesrat hat bisher den Bedarf an fachspezifischem Wissen im Verwaltungsrat höher gewichtet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die EFK, dass mindestens die eignerpolitische Steuerung durch eine andere Bundesstelle erfolgt.

Als Beispiel für einen Zielkonflikt der Public Private Partnership nennt die EFK das Tochterunternehmen Barto, das Identitas 2017 gegründet hat - eine Plattform zum Management von Landwirtschaftsbetrieben.

Die EFK spricht von einer Plattform für Agrardaten. Die Landwirte würden motiviert, alle Daten, die sie liefern müssten, auf Barto einzutragen. Diese Datenfülle wecke das Interesse der grossen Branchenkonzerne, warnt die EFK.

Es stelle sich die Frage, warum der Bund die administrative Entlastung für Landwirte nicht selbst bereitstelle und damit auch die Kontrolle über die Daten behalte. Während der Bund am Gemeinwohl orientiert sei, stehe für Unternehmen die Gewinnmaximierung im Vordergrund.

Für den Bund berge das Konstrukt Risiken hinsichtlich Aufsicht und Kontrolle, Datenbestand und Nutzung, Wettbewerbsverzerrung sowie Reputation, schreibt die EFK. Bei einem Datendiebstahl oder Datenmissbrauch könnte der Bund haften. Die Identitas hält dazu fest, der Datenschutz sei das zentrale Kundenversprechen der Barto. Die im Bericht dargelegten Überlegungen seien rein spekulativ.

Weiter kritisiert die EFK die Höhe von Vergütungen für bestimmte Dienstleistungen. In diesem Zusammenhang fordert sie die Bundesämter für Landwirtschaft und für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf, bestimmter auftreten und sich stärker für die Wahrung der Interessen des Bundes einzusetzen.

Aus Sicht des BLW sind im Bericht einige Sachverhalte nicht korrekt oder unvollständig dargestellt. Die Empfehlungen seien jedoch nachvollziehbar und bereits umgesetzt oder befänden sich in Umsetzung.

Die Identitas hält in der allgemeinen Stellungnahme fest, aus der Branche gebe es keine Beanstandungen zu den Leistungen der Identitas oder zur Höhe der Gebühren. In den Betrieb der Tierverkehrsdatenbank seien seit zehn Jahren netto keine Steuergelder geflossen.

Der Verwaltungsrat habe die strategischen Ziele des Bundesrates zur Kenntnis genommen und werde bei deren Umsetzung weiterhin auch die Rechte der Minderheitsaktionäre gebührend berücksichtigen. Das partizipative Modell erachte Identitas als Erfolgsfaktor.

veröffentlicht: 15. April 2019 23:00
aktualisiert: 16. April 2019 06:48
Quelle: SDA

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