Kleinstbotschaften auf dem Prüfstand

13.03.2019, 23:25 Uhr
· Online seit 13.03.2019, 23:00 Uhr
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) fordert für Kleinstbotschaften der Schweiz im Ausland eine Bedarfsanalyse und eine Profilschärfung. Ihre Zahl soll nicht weiter ausgebaut werden, um eine breite Streuung der Ressourcen zu verhindern.
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Die Schweiz verfügt über 31 kleine Schweizer Vertretungen im Ausland mit einem einzigen Diplomaten und drei bis vier lokalen Angestellten. Im internationalen Vergleich besitze die Schweiz mit 169 Vertretungen im Ausland, darunter 100 Botschaften, ein dichtes Netz von Schweizer Vertretungen im Ausland, stellt die EFK in ihrer «Evaluation der diplomatischen Aktivitäten der kleinen Schweizer Vertretungen im Ausland» fest. Das Netz sei vergleichbar mit demjenigen der Niederlande.

Die Kosten der 31 Kleinstvertretungen, die sich vor allem in EU-Mitgliedsstaaten befinden, belaufen sich jährlich auf knapp 25 Millionen Franken. Diese Vertretungen sind laut dem EFK-Bericht mangels zusätzlicher Ressourcen eine Antwort des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auf die Erweiterung des Netzes in Osteuropa, Zentralasien und den Schwellenländern. Sie bieten keine konsularischen Dienste an.

Die EFK hält eine Überarbeitung der Strategie der kleinen Vertretungen insgesamt für notwendig. Ihre wachsende Zahl habe eine breite Streuung der Ressourcen zur Folge. Dieses Modell soll laut der EKF daher nicht weiter ausgebaut werden.

Die kleinen Vertretungen hätten kein klar erkennbares Profil und dienten in erster Linie der Aufrechterhaltung der bilateralen Beziehungen. Mittel- und langfristige Aktionen seien selten und hängten meistens mit Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zusammen.

Eine Wirksamkeit dieser Aktivitäten aufzuzeigen, sei schwierig. Im bilateralen Dossier mit der EU habe die EFK kaum konkrete Spuren der Auswirkungen der Aktivitäten der kleinen Vertretungen gefunden, heisst es in dem Bericht. Der geringe Mehrwert dieser Kleinstvertretungen erklärt sich laut der EFK auch dadurch, dass diese mehr als die Hälfte ihrer Ressourcen für administrative und Managementaufgaben aufwenden.

Die EFK stellt fest, es brauche besondere Kompetenzen und eine grosse Anpassungsfähigkeit, wenn man eine kleine Vertretung unter sich habe. Es gebe zwar viel Raum für Eigenständigkeit, aber man müsse sich alleine um die Dossiers kümmern und einsame Entscheide treffen. Diese Stellen seien daher schwer vermittelbar, denn die Herausforderungen und Verantwortungen seien von geringer Bedeutung.

Vom EDA wird eine Bedarfsanalyse verlangt, ausserdem soll das Profil der Botschaften mit ehrgeizigeren Zielen geschärft werden. Für Vertretungen mit einem begrenzten Mehrwert müsse das EDA Alternativlösungen in Betracht ziehen, etwa die Regionalisierung oder das System des Botschafters-In-Residence in Bern, stellt die EFK fest.

Das EDA hält fest, dass das Universalitätsprinzip nicht ein Ziel an sich sein könne. Trotzdem sei es unumgänglich, dass sich die Schweiz als souveräner Staat auf ein breit aufgestelltes Vertretungsnetz abstütze müsse, um ihre eigenen Interessen vertreten und verteidigen zu können.

Das EDA anerkennt die Notwendigkeit, seine Strategie in Bezug auf die Kleinstvertretungen zu überprüfen. Dieses Modell solle nicht ausgeweitet werden und sei nur in bestimmten Kontexten sinnvoll. Geprüft wird vom EDA, wie beispielsweise bei der Buchführung die Auslandvertretungen noch vermehrt unterstützt werden können. Man nehme auch den Vorschlag entgegen, mehrjährige Ziele für Kleinstvertretungen zu definieren.

Die EFK befasste sich in einem weiteren Bericht mit der «Beschaffungsprüfung von Gütern und Dienstleistungen für humanitäre Aktionen». Die Prüfung basierte auf drei Projekte der Humanitären Hilfe (HH) in Nepal und Haiti. Beschaffungen in den Auslandsvertretungen wurden nicht geprüft.

Die EFK stellte fest, dass um einem möglichen Reputationsschaden vorzubeugen, bei Ausschreibungen besser auf die Einhaltung der Sozialstandars bei Lieferanten geachtet werden müsse. Das EDA führe zu diesem Zweck derzeit einen Verhaltenskodex für Lieferanten ein.

Die EFK empfiehlt dem Management der HH, periodisch über die Bezugswege der Produkte zu entscheiden. Die HH verfüge über mehrere strategische Beschaffungskanäle, die Lager in der Schweiz, die des United Nations Humanitarian Response Depot sowie Rahmenverträge, derzeit würden diese Möglichkeiten aber noch kaum genutzt.

Aussagen zu den mittelfristigen Wirkungen der Beschaffungen finden sich laut EFK nicht in den untersuchten Berichten. Die Humanitäre Hilfe sollte die Berichterstattung bei Beschaffungen nach dem Willen der EFK verstärkt auf die mittelfristige Wirkung ausrichten.

Die HH hält fest, dass die drei Empfehlungen der EFK unabhängig vom vorliegenden Bericht bereits grösstenteils umgesetzt worden sind.

veröffentlicht: 13. März 2019 23:00
aktualisiert: 13. März 2019 23:25
Quelle: SDA

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