Flankierende Massnahmen eine von vielen Streitpunkten

13.08.2018, 17:21 Uhr
· Online seit 13.08.2018, 17:05 Uhr
Die Gewerkschaften machen keine Zugeständnisse bei den flankierenden Massnahmen. Das ist nicht die einzige Hürde in den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen. Auch in anderen Bereichen ist eine Einigung in der Ferne. Die Verhandlungsdelegationen geben keine Details preis.
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Der Bundesrat lieferte in den letzten Wochen und Monaten nur einzelne Hinweise, wo es mit den Verhandlungen vorwärts geht und wo es hapert.

Ungelöst ist zum Beispiel der Streit um staatliche Beihilfen. Es handelt sich um vom Staat gewährte Vorteile, etwa als Subventionen oder Steuererleichterungen. Solche sind in der EU grundsätzlich verboten, in der Praxis gibt es aber Ausnahmen. In der Schweiz hingegen sind Beihilfen weit verbreitet. Dazu gehören Subventionen, Steuerprivilegien, kantonale Beteiligungen oder Staatsgarantien.

In den Verhandlungen über ein Rahmenabkommen möchte die EU ein umfassendes Beihilfeverbot für die betroffenen Bereiche durchsetzen. Der Bundesrat lehnt das ab, weil es sich seiner Meinung nicht um eine institutionelle Frage handelt. Verbote sollen in den jeweiligen Sektorabkommen verankert werden.

Möglich ist aber, dass gewisse nicht erzwingbare Bestimmungen ins Rahmenabkommen aufgenommen werden, wie Aussenminister Ignazio Cassis Anfang Juli sagte. Umstritten ist auch der Überwachungsmechanismus. Die Kantone wehren sich vehement gegen eine gemeinsame Lösung mit der EU.

Eine weitere Knacknuss ist die Unionsbürgerrichtline. Diese steht im Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft, die mit Sozialhilfe-Ansprüchen oder einem eingeschränkten Wahlrecht im Gastland verbunden ist. Die Richtlinie selber ist jedoch seit 2004 die rechtliche Grundlage der Personenfreizügigkeit.

Daher möchte die EU-Kommission das 1999 abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen auf dieser Basis aktualisieren. Nach Ansicht von Experten wären punktuelle Zugeständnisse unproblematisch. Der Bundesrat lehnt das aber aus innenpolitischen Gründen ab. Laut Cassis handelt es sich um ein «psychologisches Problem».

Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit zeichnet sich eine zusätzliche Schwierigkeit ab. Im Juni haben die EU-Staaten beschlossen, dass Grenzgänger Arbeitslosengeld von jenem Land erhalten, in dem sie zuletzt gearbeitet haben. Die Regel gilt ab einer Beschäftigungsdauer von drei Monaten.

Der Entscheid ist noch nicht definitiv, die Zustimmung des EU-Parlaments steht noch aus. Die Schweiz ist aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zur Koordination der Sozialversicherungen verpflichtet. Die Mehrkosten werden von der Verwaltung auf mehrere hundert Millionen Franken geschätzt.

Zeitweilig aus der öffentlichen Diskussion verschwunden ist die Frage der Streitbeilegung. Zwar haben die Schweiz und die EU eine vorläufige Einigung erzielt. Vorgesehen ist, dass ein Schiedsgericht mit je einem Vertreter der EU, der Schweiz und einer dritten Partei in Streitfällen entscheidet. An den Europäischen Gerichtshof gelangt das Schiedsgericht nur, wenn die Auslegung einer EU-Bestimmung strittig ist und es dies für nötig hält.

Es dürfte sich um eine Einigung über einen Grundsatz handeln. Mit dem Prozess vertraute Beobachter betonen aber immer wieder, dass die Details noch keineswegs geregelt sind. Dazu gehört beispielsweise die Abgrenzung von EU-Recht, bilateralen Bestimmungen und Schweizer Gesetzen. Der jahrelange Streit im gemischten Ausschuss über die Bewertung der flankierenden Massnahmen zeigt, dass diese keineswegs einfach ist.

Geeinigt haben sich die beiden Seiten laut Bundesrat auch über den Geltungsbereich eines Rahmenabkommens. Dieses soll das Freizügigkeitsabkommen, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, das Agrarabkommen sowie die Abkommen zu Luft- und Landverkehr betreffen. Hinzu kämen allfällige neue Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU, zum Beispiel ein Strommarktabkommen oder ein Finanzmarktabkommen. Brüssel hat eine solche Einigung nie bestätigt.

In der Diplomatie gilt der Grundsatz, dass nichts vereinbart ist, bis alles vereinbart ist. Eine Abkommen ist immer ein Bündel von Zugeständnissen und Kompromissen. Im Fall des Rahmenabkommens über institutionelle Fragen hat das Bündel noch viele lose Enden.

veröffentlicht: 13. August 2018 17:05
aktualisiert: 13. August 2018 17:21
Quelle: SDA

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