Kompromiss bei arbeitslosen Grenzgängern

19.03.2019, 15:53 Uhr
· Online seit 19.03.2019, 15:40 Uhr
Die EU-Institutionen haben bei der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme in den umstrittensten Punkten einen Kompromiss erreicht. Dazu gehört auch das neue Regime für arbeitslose Grenzgänger. Laut EU-Diplomaten ist der Kompromiss jedoch «sehr fragil».
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Beim Regime für arbeitslosen Grenzgängern setzten sich am Dienstag in Brüssel wie erwartet die EU-Staaten durch: Neu soll das Arbeitgeberland Arbeitslosenunterstützung zahlen - und zwar nach dem sechsten Monat.

Das EU-Parlament wollte es den Grenzgängern überlassen, in welchem Land sie sich arbeitslos melden und entsprechend Arbeitslosenunterstützung beziehen wollen.

Denn vor allem französische Grenzgänger-Organisationen hatten sich gegen einen Systemwechsel gestellt. Sie hatten auf die Sprachbarriere hingewiesen, die zu Probleme bei der Betreuung der französischen Arbeitslosen in Deutschland aber auch bei der Weiterbildung führen dürften

Unter anderem um auch Bedenken der Grenzgänger entgegen zu kommen, einigten sich Mitgliedstaaten, EU-Kommission und Parlament nun darauf, dass die Arbeitslosengelder während 15 Monaten «exportiert» werden dürfen. Diese neue «Export»-Regel gilt aber nicht nur für Grenzgänger sondern für alle EU-Bürger.

Sie besagt, dass ein arbeitsloser EU-Bürger während 15 Monate in einem anderen EU-Land auf Arbeitssuche gehen kann, in dieser Zeit aber trotzdem Arbeitslosenunterstützung von jenem Land erhält, in dem er zuletzt gearbeitet hat.

Fachleute bezeichneten den erzielten Kompromiss jedoch als «sehr fragil». Es sei überhaupt nicht sicher, ob das EU-Parlament und die EU-Staaten diesen am Ende akzeptieren werden. Beide müssen dem Kompromiss noch zustimmen.

Für die Schweiz ist der erreichte Kompromiss keine gute Nachricht. Es könnte teuer werden. Mit rund 320'000 Grenzgängern kann dies laut Staatssekretariat für Migration (SEM) zu Ausgaben eines «höheren dreistelligen Millionenbetrags» für die Schweiz führen.

Zwar ist die Schweiz aktuell nicht verpflichtet, diese Anpassungen zu übernehmen. Doch geht Bern davon aus, «dass die EU und ihre Mitgliedstaaten von der Schweiz die Übernahme dieser Rechtsentwicklung fordern werden» - und zwar unabhängig von einem institutionellen Rahmenabkommen. Schliesslich habe man frühere Änderungen stets übernommen, schreibt der Bund in seinen Erläuterungen zum Rahmenabkommen.

veröffentlicht: 19. März 2019 15:40
aktualisiert: 19. März 2019 15:53
Quelle: SDA

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