Freispruch: Frau überfuhr Betrunkenen

17.01.2019, 22:17 Uhr
· Online seit 17.01.2019, 13:29 Uhr
Eine Autofahrerin hat im Dunkeln auf einer Landstrasse im Thurgau einen auf der Strasse liegenden Betrunkenen überfahren. Der junge Mann starb auf der Unfallstelle. Nun ist die 46-jährige Frau freigesprochen worden.
Sarah Lippuner
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Der Unfall passierte am 20. September 2015 morgens um 6 Uhr. Die heute 46-jährige Beschuldigte wollte mit einem Lieferwagen Brot ausliefern und fuhr auf der Strecke von Unterstammheim in Richtung Dietingen. Auf einmal sah die Autofahrerin in der Dunkelheit eine auf der Strasse liegende Gestalt. Sie versuchte sofort auszuweichen, jedoch ohne Erfolg, der Mann wurde vom Wagen überrollt. Der 25-Jährige starb noch am Unfallort an schweren Kopfverletzungen. Gemäss dem Obduktionsbericht hatte er 2,36 Promille Alkohol im Blut.

Vor einem Jahr sprach das Bezirksgericht Frauenfeld die Autofahrerin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung frei. Unter keinen Umständen habe sie den Unfall vermeiden können. Den mitten auf der Strasse liegenden Mann habe man nicht rechtzeitig sehen können. Zu diesem Schluss kam das Gericht, nachdem es den Unfall bei einem Augenschein nachgespielt hatte. Die vorsitzende Richterin steuerte den Versuchswagen selber und konnte die auf der Strasse deponierte Puppe nicht rechtzeitig sehen.

Frau fuhr nicht zu schnell

Gemäss dem Polizeibericht fuhr die Beschuldigte auf der Überlandstrecke mit einem Tempo von 60 Kilometern pro Stunde, was nicht zu schnell war, beurteilte das Obergericht. Die quer liegende und dunkel gekleidete Person war schlecht erkennbar. Die Frau habe nicht mit ihr rechnen müssen, auch wenn ein Fest in der Nähe stattfand, bei dem angeblich viel Alkohol getrunken wurde.

«Es ist unüblich, dass sich eine stark betrunkene Person von einer solchen Party allein auf den Weg macht und auf einer Strasse quer zum Liegen kommt», heisst es im Urteil. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.

Angehörige fordern 100'000 Franken

Der Staatsanwalt und die Familienangehörigen verlangten einen Schuldspruch vor dem Thurgauer Obergericht. Die Frau hätte den Unfall verhindern können, indem sie langsamer und aufmerksamer gefahren wäre, argumentierte der Staatsanwalt. Sie habe nämlich gewusst, dass in dem Weiler eine Party stattfand und habe gemäss ihrer eigenen Angaben mit Betrunkenen gerechnet.

Die Familienangehörigen und die Lebenspartnerin des Unfallopfers beantragten Schadenersatz und Genugtuung in der Höhe von über 100'000 Franken. Diese Forderungen hat das Thurgauer Obergericht auf den Zivilweg verwiesen.

veröffentlicht: 17. Januar 2019 13:29
aktualisiert: 17. Januar 2019 22:17
Quelle: SDA/red.

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