St.Galler Todesschütze soll 18 Jahre hinter Gitter

03.07.2018, 20:36 Uhr
· Online seit 03.07.2018, 16:08 Uhr
Am Dienstag musste sich ein 61-jähriger Kosovare vor dem St. Galler Kreisgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, 2016 seinen Cousin auf offener Strasse erschossen zu haben. Das Urteil steht noch aus.
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Am 12. Mai 2016 war in der St. Galler Innenstadt ein 42-jähriger Mann aus nächster Nähe erschossen worden. Der Täter konnte fliehen, Zeugen gab es nicht. Die Ermittlungen führten schliesslich zu einem 61-jährigen Kosovaren, dem Cousin des Opfers. Er wurde am 9. Juni in Sirnach TG verhaftet.

Mann war illegal in der Schweiz

Der Prozess gegen ihn begann am Dienstagvormittag mit der Befragung durch das Gericht. Der Mann lebt schon länger in der Region, hat eine Familie mit vier inzwischen erwachsenen Kindern und arbeitete in einer festen Anstellung.

Der TVO-Beitrag zum Thema:

Das Opfer hielt sich illegal in der Schweiz auf. Zusammen mit seinem Bruder wohnte er in einem Zimmer, arbeitete schwarz auf dem Bau und unterstützte mit seinem Lohn seine Familie im Kosovo.

 

Eine «Hinrichtung»

Übersetzt von einem Dolmetscher schilderte der Angeklagte, dass er seinen Cousin zur Rede stellen wollte. Er habe gewusst, dass dieser früher ein sexuelles Verhältnis mit seiner im Sommer 2015 verstorbenen Ehefrau unterhalten habe. An das Treffen nahm er eine geladene Pistole mit und passte seinen Verwandten morgens um fünf Uhr vor dessen Wohnort ab.

Es sei zu einer Auseinandersetzung gekommen. Sein Cousin habe einen Stuhl von der Ausseneinrichtung eines Restaurants packen wollen. Da habe er Angst bekommen, erklärte er. Unglücklicherweise habe sich ein Schuss gelöst.

Die Tat war von der Videoüberwachung des Restaurants aufgezeichnet worden. «Die Aufnahmen sind brutal, sie zeigen eine regelrechte Hinrichtung», sagte die Staatsanwältin.

Sie schilderte, was auf den Bildern zu sehen ist: Der Angeklagte sei fünf Sekunden, nachdem das Opfer aus dem Haus gekommen war, auf seinen Cousin zugerannt, der ihm den Rücken zudrehte. «Er drückte aus nächster Nähe ab.» Der erste Schuss sei wegen einer Ladehemmung nicht losgegangen. Drei Sekunden später habe er ein weiteres Mal abgedrückt und dabei auf den Kopf gezielt. Das Opfer brach zusammen und starb.

Staatsanwaltschaft fordert 18 Jahre

Der Angeklagte habe seine Tat zuerst geleugnet, und sie erst aufgrund der erdrückenden Beweislage zugegeben. Noch heute bestreite er, mit der Absicht zu töten, nach St. Gallen gefahren zu sein. «Es war eine hinterhältige Bluttat», sagte die Staatsanwältin. Sie forderte wegen Mordes sowie wegen mehrfacher Vergehen gegen das Waffengesetz eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Für das Motiv, das sexuelle Verhältnis der Ehefrau mit dem Opfer, gebe es keine Beweise. Niemand aus dem Umfeld des Täters könne sich vorstellen, dass es diese Beziehung gegeben habe. Der 61-Jährige habe aus Egoismus und unbegründeter Eifersucht gehandelt und dabei eine besonderes Mass an Gefühlskälte gezeigt.

Verteidigung verlangt Freiheitsstrafe von maximal 12 Jahren

Der Verteidiger schilderte die Ausgangslage: Ein auf offener Strasse erschossener Mann, kein Täter und ein fehlendes Motiv. Dazu ein Opfer, das illegal in der Schweiz sei. «Zuerst war es ein reines Rätsel», stellte er fest.

Mit den Ermittlungsergebnis und den Videobildern sei der Ablauf der Tat lückenlos aufgeklärt und stehe nicht mehr zur Diskussion. Entscheidend für das Gericht sei nun die Perspektive, wie sie für den Beschuldigten ausgesehen habe.

Es bleibe zwar offen, ob es ein sexuelles Verhältnis der Ehefrau mit dem Opfer gegeben habe. Der Mann habe aber daran geglaubt und sei überzeugt gewesen, dass dadurch sein Leben zerstört worden sei. Er sei eifersüchtig gewesen. So habe er sich technische Geräte gekauft, um die Ehefrau überwachen zu können. Mit der zunehmenden Emanzipation seiner Frau und der Kinder habe er Mühe gehabt.

Die Voraussetzungen für Mord seien nicht erfüllt, argumentierte der Verteidiger. Bei der Tat habe sich der Angeklagte in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden. Der Verteidiger verlangte eine Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung oder wegen Totschlags zwischen maximal zehn bis maximal zwölf Jahren. Das Gericht wird das Urteil in den nächsten Tagen bekannt geben.

veröffentlicht: 3. Juli 2018 16:08
aktualisiert: 3. Juli 2018 20:36
Quelle: SDA/red.

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