Freispruch in Sachen Frauenfelder-Mafia
Demnach reichten die Hinweise nicht aus, um den Verdächtigen aus dem Thurgau wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation anzuklagen, wie der «SonntagsBlick» unter Verweis auf die entsprechende Verfügung berichtet. Der Mann war bereits in einem Parallelverfahren in Italien freigesprochen worden. Zuvor war er von Januar 2010 bis Frühling 2012 überwacht worden. Gegen ihn wurde in der Schweiz ermittelt, weil er als eingebürgerter Schweizer gleich zu Beginn des Verfahrens auf seine italienische Staatsbürgerschaft verzichtet hatte.
Bis Ende 2016 hatte die Polizei in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis insgesamt über ein Dutzend italienische Staatsangehörige festgenommen. Die italienischen Behörden warfen ihnen vor, Mitglieder der kalabrischen Mafia, der ’Ndrangheta, zu sein. Die meisten davon wurden für den Prozess nach Italien ausgeschafft. Die Urteile endeten in Haftstrafen oder Freisprüchen.