Freundin erwürgt und angezündet - Täter schuldig

06.12.2017, 08:49 Uhr
· Online seit 06.12.2017, 06:37 Uhr
Ein 28-jähriger Dominikaner, der in Liechtenstein wohnt stand gestern abermals vor dem Landesgericht Feldkirch. Er hat seine Ex-Freundin erwürgt und im Haus im Vorarlberg verbrannt. In der Nacht auf Mittwoch kam das Urteil.
Raphael Rohner
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Nach mehrstündiger Beratung kamen die Geschworenen um 23.30 in der Causa «Frastanzer Mord an Stefanie N» zu einem Urteil am Landesgericht Feldkirch: Lebenslang für den Angeklagten. Die Geschworenen befanden den Mann für schuldig,  seine schwangere Ex-Freundin im November 2015 erwürgt und angezündet zu haben. Die Verbrechen Mord, Brandstiftung, Störung der Totenruhe und Schwangerschaftsabbruch kommen in dem Fall zusammen, was unter anderem die hohe Strafe bewirkte. Da konnte auch die bisherige Unbescholtenheit nichts ändern.

Voller Gerichtssaal bis kurz vor Mitternacht

Die Entscheidung über das Urteil war mehrheitlich – 6 zu 2. Die Zuhörer, mehrheitlich Angehörige oder Verwandte des Angeklagten oder des Opfers harrten aus bis zum Schluss. Selbst zu später Stunde war jede Bank besetzt. Erleichterung auf Opferseite, fast stille Bestürzung auf der anderen Seite. Der Angeklagte selbst wirkte sehr ruhig. «Angesichts der eiskalten und heimtückischen Art gibt es keine andere Sanktion als lebenslange Haft», führte der Vorsitzende Martin Mitteregger aus.

Beschuldigte wollte sich trennen

Der Staatsanwalt sieht als Motiv den Umstand, dass der Mann sich beziehungsmässig nicht festlegen konnte oder wollte und seine Ex-Freundin schwanger war, gerade als er im Begriff war, mit einer anderen Frau zusammen zu leben. «Das ist doch kein Grund, jemanden umzubringen», kontert die Verteidigung. Und auch sie weiss, dass es ein Indizienprozess ist. «Nichts ist fix. Nicht, dass der Beschuldigte am Tatort, geschweige denn der Täter ist», so Verteidiger Martin Mennel.

Keine direkten Beweise - keine Zeugen

Der Täter, ein 28-jähriger Mann aus der Dominikanischen Republik stritt die Tat über lange Zeit ab. Dazu kamen, dass es keine direkten Beweise für die Tat gab. Die verkohlte Leiche der Frau wies keine verwertbaren DNA-Spuren des Täters mehr auf. Zudem gab es keine Zeugen für die Tat. Er gab einen Bekannten als möglichen Täter an. Dieser konnte jedoch nie gefasst werden.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.

Bilder aus der Tatnacht:

veröffentlicht: 6. Dezember 2017 06:37
aktualisiert: 6. Dezember 2017 08:49
Quelle: Christiane Eckert/rar

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