Gericht spricht Hobby-Kicker frei

· Online seit 05.06.2019, 07:43 Uhr
Der Torhüter, der nach einem Foul in einem 4.Liga-Fussballmatch angeklagt und 2017 wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, ist nun durch das St.Galler Kantonsgericht freigesprochen worden.
Stefanie Rohner
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Dem inzwischen 21-jährigen Goalie wurde vorgeworfen, im Mai 2016 beim Match FC Henau gegen den FC Wil einen heranstürmenden Gegner mit gestrecktem Bein auf Kniehöhe getroffen und schwer verletzt zu haben (FM1Today berichtete). Der Schiedsrichter hat den Torwart verwarnt, es gab einen Elfmeter.

Kreisgericht Wil verurteilt Goalie

Der verletzte Stürmer musste am Knie operiert werden und konnte monatelang nicht arbeiten. Er hat den Torhüter angezeigt, dieser wurde im Oktober 2017 vom Kreisgericht Wil wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Das Kreisgericht Wil hat in seinem Urteil von 2017 eine grobe Regelverletzung festgestellt. Der Torhüter habe die Grenze der erlaubten Härte überschritten. Der Schiedsrichter hätte ihm dafür die rote Karte zeigen müssen. Eine Absicht unterstellte das Gericht nicht.

Nur seine Aufgabe erfüllt: Tore verhindern

Das St.Galler Kantonsgericht hat dieses Urteil jetzt aufgehoben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig und wurde vom Kantonsgericht bislang nicht begründet. An der Berufungsverhandlung von vergangener Woche hat der Anwalt des verletzten Stürmers von einer «Kung-Fu-Attacke» des Goalies geprochen.

Der verletzte Spieler habe die schlimmen Folgen in Kauf genommen. Sein Anwalt verlangte eine Verurteilung wegen eventualvorsätzlicher Körperverletzung.

Der Verteidiger schilderte die Szene jedoch anders. Beide Spieler seien beim Konterangriff im Kampf um den Ball unglücklich zusammengeprallt und der Torhüter habe nur seine Aufgabe erfüllt: Tore zu verhindern.

Verletzungen sind Fussball-Risiko

Verletzungen und Fouls würden zum Grundrisiko des Fussballs gehören, welches von den Spielern in Kauf genommen werde. Deshalb verlangte er den Freispruch.

Der Torhüter wurde vom Rechtsanwalt Lucien Valloni verteidigt. Er ist auch Präsident der Spielergewerkschaft Swiss Association of Football Players (SAFP). Der Sportjurist hatte nach dem erstinstanzlichen Urteil befürchtet, solche Urteile könnten zu einer Welle von Klagen im Amateurfussball führen.

veröffentlicht: 5. Juni 2019 07:43
aktualisiert: 5. Juni 2019 07:43
Quelle: red./SDA

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