Gericht: Wil bekommt keinen Leinenzwang

01.03.2019, 13:34 Uhr
· Online seit 01.03.2019, 13:18 Uhr
Wiler Hundebesitzer müssen ihre Tiere in Wäldern und Waldrändern weiterhin nicht an die Leine nehmen – das St.Galler Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Tierschützern gegen das neue Polizeireglement gutgeheissen.
Laurien Gschwend
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Das Wiler Stadtparlament hatte das neue Polizeireglement im Juni 2016 verschärft. Es sah einen generellen und ganzjährigen Leinenzwang für Hunde im Wald und an Waldsäumen vor. Das passte Hundehaltern und Tierschützern nicht, sie reichten beim Kanton St.Gallen eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Ihre Begründung: Trete die Leinenpflicht im Wald in Kraft, gebe es keinen Ort mehr, an dem Hunde freien Auslauf geniessen könnten. Genau diese Bewegung sei für die Entwicklung und das Wohlbefinden der Tiere wichtig.

Nachdem das zuständige Departement die Beschwerde im Herbst abgelehnt hatte, wurde der Fall nun vor Verwaltungsgericht behandelt. Dieses gibt den Tierschützern recht – der Leinenzwang in Wäldern sei zu restriktiv. Die Bestimmung muss nun korrigiert werden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Lediglich der Kanton Glarus kennt einen ganzjährigen Leinenzwang in Wäldern und am Waldrand. Andere Kantone begrenzen den Leinenzwang in Wäldern und an Waldsäumen während der Hauptsetz- und Brutzeit zwischen Anfang April und Ende Juli.

veröffentlicht: 1. März 2019 13:18
aktualisiert: 1. März 2019 13:34
Quelle: SDA/red.

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