«Gerichte werden überfordert sein»

18.10.2017, 18:48 Uhr
· Online seit 18.10.2017, 18:37 Uhr
Ob sich Hobby-Fussballer in Zukunft zwei Mal überlegen, wie fest sie einen Gegner angehen? Ein Wiler Goalie wurde verurteilt, weil er einen gegnerischer Spieler durch ein Foul am Knie schwer verletzt hatte. Sein Verteidiger befürchtet, dass dieses Urteil vermehrt zu klagen führt.
Lara Abderhalden
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Das Kreisgericht Wil hat sein Urteil gefällt: Ein 20-jähriger Wiler Goalie aus der 4. Liga wird wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Sein Vergehen: Er hat einen gegnerischen Spieler grob gefoult. Laut Gericht hätte er Alternativen gehabt, um den Ball abzuwehren. Stattdessen fiel er dem Gegner mit gestrecktem Bein und deutlich oberhalb des Bodens ins Knie. So fest, dass der Spieler einen Schienbeinkopfbruch erlitt, drei Monate arbeitsunfähig war und nie wieder Fussball spielen kann.

Attacke im «Kung-Fu-Stil»

Sport beinhalte immer Gefahren, erklärte der Richter. Mit dem Urteil gelte es aber, eine Grenze zu setzen zwischen erlaubter Härte und dem nicht mehr Erlaubten. «Das nützt, wie ich hoffe, dem Fussball.» Die bedingte Geldstrafe legte der Richter auf zehn Tagessätze zu 30 Franken fest, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Anwalt des verletzten Stürmers sprach von einer brutalen Attacke «im Kung-Fu-Stil». Der Torhüter habe die Grenze eines «normalen» Fouls überschritten und die Spielregeln in grober Weise verletzt. «Jeder Hobbysportler und jeder Junior weiss, dass er seinen Gegner verletzten kann, wenn er so einsteigt», sagte der Anwalt.

«Kriminalisierung von Jugendlichen»

Trotz der Schwere der Verletzung kann der Verteidiger des Wiler Goalies das Urteil nicht verstehen. Das Foul sei keine Absicht gewesen. Der Stürmer sei mit einer unglaublichen Geschwindigkeit auf den Goalie zugelaufen, dieser liess sich fallen. Sein Fuss sei nicht wie vorgeworfen in der Luft gewesen. Ausserdem argumentiert die Verteidigung, dass der Schiedsrichter den Vorfall als gewöhnliches Foul mit einer gelben Karte und einem Penalty bestraft hatte.

«Ich bin enttäuscht und der Meinung, dass das Urteil sehr hart ist. Man hätte in diesem Fall keine Bestrafung vornehmen müssen», sagt der Verteidiger Lucien Valloni. «Dies führt zu einer Kriminalisierung von Jugendlichen.» In vielen Bereichen würde das Urteil in Zukunft der Massstab sein. «Die Gerichte werden überfordert sein, weil plötzlich jeder vor Gericht ziehen will.»

6000 Franken Schadenersatz

Ob die Verteidigung den Fall weiter zieht, ist laut Anwalt noch offen. «Mein Mandant ist noch sehr jung. Es ist eine Geldfrage. Wir müssen abwägen, ob er die Kosten tragen kann», sagt der Anwalt des Goalies Lucien Valloni.

Eine bedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 30 Franken und eine Schadenersatzzahlung von 6000 Franken erwarten den 20-Jährigen.

Ausschlaggebend für das Gericht war nicht zuletzt ein Foto der Knieverletzung. «Es sieht so aus, als hätte man von der Art der Verletzung Rückschlüsse auf die Schuld geschlossen. Dies ist rechtlich aber nicht möglich. Es hat kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen», ist Valloni überzeugt.

Dem Anwalt tut es vor allem leid für einen solch jungen Sportler, der einen solchen Entscheid über sich ergehen lassen muss. «Das ist nicht richtig.»

Verurteilung ist selten

Robert Breiter vom Schweizerischen Fussballverband kann zu diesem Einzelfall nichts sagen. Dennoch gibt er an, dass es eher selten ist, dass es in einem solchen Fall zu einer Verurteilung kommt: «Ich bin seit 15 Jahren als Jurist im Fussballverband tätig und hatte bisher nur eine Handvoll Fälle, in denen es einen Schuldspruch gab.»

Natürlich komme es immer auf die Härte der Verletzungen und des Fouls an. «Wenn es eine krasse Regelverletzung oder eine gezielte Körperverletzung gibt, dann ist natürlich der Strafrichter zuständig.» Dies komme aber selten vor. Wegen eines harmlosen Fouls würde nicht gleich eine Klage eingereicht.

Verletzungen müssen in Kauf genommen werden

«Grundsätzlich muss man im Fussball mit Verletzungen auf dem Platz rechnen. Wenn man das Feld betritt, willigt man ein, dass man vom Gegner verletzt werden kann. Dies kann auch in einem Beinbruch enden. Im Boxen beispielsweise ist es noch extremer. Wenn du in den Ring steigst, musst du mit einem Kieferbruch rechnen. Dafür gibt es keine Strafanzeige.»

Das Ausmass und die Abweichung von der Normalität spielen demnach eine Rolle. «Das Foul in diesem Fall scheint so harmlos nicht gewesen zu sein.» Deshalb glaubt Robert Breiter auch nicht, dass es in Zukunft vermehrt Anklagen geben wird.

veröffentlicht: 18. Oktober 2017 18:37
aktualisiert: 18. Oktober 2017 18:48
Quelle: abl

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