GPK besorgt über Kostenanstieg

19.11.2018, 11:34 Uhr
· Online seit 19.11.2018, 11:28 Uhr
Medizinische Gegenstände wie Gehhilfen, Inhalationsgeräte oder Verbandsmaterial verursachen immer höhere Kosten zu Lasten der Krankenversicherung. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK) fordert nun mehr Transparenz.
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Sie sei «äusserst besorgt» über den starken Kostenanstieg, schreibt die GPK in einem am Montag veröffentlichten Bericht. Mangels zuverlässiger Daten sei es nicht möglich, die genauen Ursachen zu benennen. Die GPK fordert nun, dass der Bundesrat für eine Verbesserung der Datenqualität sorgt. Zudem soll ein Kostenmonitoring eingeführt werden.

Unter die Lupe genommen hatte die GPK die laufende Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). In dieser sind alle medizinischen Mittel und Gegenstände aufgeführt, die auf ärztliche Anordnung abgegeben und von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Für jeden Produktetyp ist ein Höchstvergütungsbetrag festgelegt.

Die Liste sorgte in den vergangenen Jahren immer wieder für Diskussionen. Die Höchstvergütungsbeträge seien gemessen an den im Ausland üblichen Tarifen zu hoch angesetzt, lautet die Kritik. Der Preisüberwacher forderte die Anpassung mehrerer Beträge.

Die GPK stellt fest, das Innendepartement (EDI) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hätten der Revision der Liste anfangs keine hohe Priorität eingeräumt. Nun treibe das Bundesamt diese aber ernsthaft voran. Bis Ende 2019 sollte sie abgeschlossen sein. Das EDI nahm bereits mehrere Preisanpassungen vor, eine weitere ist auf das kommende Jahr angekündigt.

Das BAG räumte dem Thema deshalb keine Priorität ein, weil es das Sparpotenzial im Vergleich zu anderen Bereichen für eher gering hält. Es schätzt dieses auf 10 Millionen Franken pro Jahr. Am meisten gespart werden kann gemäss dem BAG bei den Blutzuckerteststreifen. Für diese ist der Höchstvergütungsbetrag bereits gesenkt worden.

Der Krankenversicherungsverband santésuisse und der Preisüberwacher hatten das Sparpotenzial auf 100 Millionen Franken beziffert. Die GPK ist der Auffassung, dass die Einsparungen erst beziffert werden können, wenn die Revision abgeschlossen ist. Das Gesamtergebnis dürfte jedoch näher an der Schätzung des BAG als an derjenigen von santésuisse liegen, schreibt sie.

Die GPK ersucht den Bundesrat, nach Abschluss der Revision eine Bilanz zu erstellen. Sie weist zudem darauf hin, dass die Senkung der Referenzbeträge zwar zu niedrigeren Kosten für die Krankenversicherung, aber nicht zwingend zu Einsparungen im gesamten Gesundheitssystem führt. Die Abgabestellen dürfen nämlich nach wie vor Verkaufspreise festlegen, die über dem Höchstvergütungsbetrag liegen. Die Differenz müssen die Nutzerinnen und Nutzer tragen.

Neben den Vergütungsbeträgen sind Missbräuche ein Problem. Gemäss dem BAG sind in den letzten Jahren Kosten in der Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags zu Unrecht über MiGeL-Positionen abgerechnet worden. Das Amt sieht hier einen der Hauptgründe für den Kostenanstieg. So wurde etwa in einigen Fällen ein Teil des in Pflegeheimen verwendeten Pflegematerials über die MiGeL verrechnet, was rechtlich nicht vorgesehen ist.

Als missbräuchlich betrachtet das BAG auch die Praxis der Abgabestellen, den Höchstvergütungsbetrag zu verrechnen, auch wenn der Beschaffungspreis niedriger ist. Die GPK fordert nun, dass der Geltungsbereich klar abgegrenzt und von allen Beteiligten genauestens eingehalten wird.

Um Missbräuche zu verhindern, soll ausserdem die Beaufsichtigung der Abgabestellen verbessert werden. Die GPK empfiehlt dem Bundesrat abzuklären, welche konkreten Massnahmen ergriffen werden könnten. Die Versicherer fordert sie auf, der Aufsicht höhere Priorität einzuräumen.

Schliesslich fordert die GPK, dass die Revision der MiGeL zu Referenzbeträgen führt, die mit dem Ausland vergleichbar sind, aber den Eigenheiten des Schweizer Marktes Rechnung tragen. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass die Festlegung der Höchstvergütungsbeträge auf der Grundlage harmonisierter Verfahren und objektiver Kriterien erfolgt. Und das BAG soll die Öffentlichkeit transparent darüber informieren.

Nach Abschluss der Gesamtrevision soll der Bundesrat ein System zur regelmässigen Aktualisierung der Liste einführen. Eine jährliche vollständige Revision oder ein einheitliches Überprüfungsintervall für alle Produkte hält die GPK aber für unrealistisch. Die parlamentarische Oberaufsicht ersucht den Bundesrat, bis zum 28. Januar zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen.

veröffentlicht: 19. November 2018 11:28
aktualisiert: 19. November 2018 11:34
Quelle: SDA

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