Graffiti-Gesicht darf doch bleiben – vorerst

08.08.2019, 10:46 Uhr
· Online seit 08.08.2019, 10:09 Uhr
Das Graffiti-Gesicht an der offenen Kirche in St.Gallen erhält eine Gnadenfrist. Noch im April hiess es, das Graffiti müsse innert weniger Wochen weichen. Aufgrund der öffentlichen Diskussion fand nun ein Umdenken statt.
Dumeni Casaulta
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Mindestens bis Ende 2021 ziert das Graffiti-Gesicht die offene Kirche in St.Gallen. Vorausgesetzt es gibt keine Einsprachen gegen das neuerliche Baugesuch für das haushohe Gesicht. Dieses liegt bis zum 21. August öffentlich auf, berichtet das Tagblatt.

Das Baugesuch markiert eine Kehrtwende. Im April entschied die Denkmalpflege des Kantons St.Gallen, dass das Graffiti «keinerlei Respekt gegenüber dem historischen Gebäude» zeige und lehnte ein Gesuch ab, in welchem der Verein Wirkraumkirche als Betreiber der offenen Kirche forderte, dass das Graffiti auf unbestimmte Zeit bleiben soll. Es hiess, das Gesicht sei bis Mai 2019 zu entfernen.

Es folgt ein Aufschrei in der in der Stadtbevölkerung. Dieser brachte diverse Befürworter des Graffitis auf den Plan. Über 2400 Personen forderten in einer Online-Petition den Erhalt des «Wahrzeichens». Stadt und Kanton setzten sich in der Folge nochmals mit allen Parteien an einen Tisch.

Diese Gespräche führten zum nun vorliegenden Kompromiss. Die Betreiber der Kirche können für die Bewilligung des Graffitis nochmals eine Verlängerung bis Ende 2021 beantragen. Bis dann ist der Architekturwettbewerb abgeschlossen und es wird klar sein, ob die Kirche im Jahr 2024 dem neuen Uni-Campus weichen muss.

Weshalb mit diesem Kompromiss nicht alle einverstanden sind, liest du bei unseren Kollegen vom Tagblatt.
veröffentlicht: 8. August 2019 10:09
aktualisiert: 8. August 2019 10:46

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