Habsburg darf Weihnachten feiern

· Online seit 07.11.2017, 06:06 Uhr
Letztes Jahr löste die Räumung der Habsburger Weihnachts-Party Unmengen von Reaktionen aus. Dieses Jahr dürfte es ruhiger zu und her gehen: Die Habsburg hat die Bewilligung für die legendäre Weihnachtsparty bereits bekommen.
Fabienne Engbers
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Laut dem Rheintaler steigt die Party in der Habsburg am 24. Dezember und ist amtlich bewilligt. Dies konnte durch eine Änderung des Gastwirtschaftsreglements erreicht werden.

Lärmklage liess Party platzen

Es war das Thema in den Weihnachtsferien 2016: Die traditionelle Weihnachtsparty in der Habsburg in Widnau wurde wegen einer Lärmklage von der Polizei aufgelöst - und zwar schon kurz, nachdem die Sause anfing. Dem Besitzer der Habsburg fehlte damals eine Bewilligung für sein Fest.

«Nach Mitternacht kam die Polizei und sagte, dass sie wegen unserer Party eine Lärmklage erhalten habe. Die Polizisten wollten wissen, ob wir eine Bewilligung hätten und ich erklärte, dass keine Bewilligung vorliegt, aber dass wir diese Weihnachtsparty seit 26 Jahren ohne Bewilligung veranstalten – bisher immer ohne jegliche Probleme», berichtete Habsburg-Inhaber Peter Sieber letztes Jahr. Auf die Räumung der Party gab es viele Reaktionen. Einige waren schockiert, andere fanden das mehr als recht.

Bewilligung gar nicht möglich

Vor knapp einem Jahr war es noch gar nicht möglich, für den 24. Dezember eine Bewilligung für ein Fest, das länger als die reguläre Öffnungszeit einer Bar dauert, zu kriegen. Damals war für Sieber klar, würde er für dieses Jahr keine Bewilligung erhalten, würde die Party, die vielen Rheintalern heilig ist, nicht mehr stattfinden.

Neues Reglement in Kraft

Am 16. Mai wurde ein neues Gastwirtschaftsreglement erlassen. Damit kommt die Gemeinde der Habsburg entgegen, schreibt der Rheintaler. Die Gemeinde sagt aber, nicht die Habsburg sei für die Änderung des Reglements ausschlaggebend gewesen. Das Reglement von 1996 und die darin festgehaltenen Schliessungszeiten hätten schlicht der heutigen Zeit nicht mehr entsprochen.

Statt bis um 24 Uhr dürfen Gaststätten, wenn sie eine Verlängerung der Öffnungszeiten beantragen, neu sogar bis um 5 Uhr morgens geöffnet haben.

veröffentlicht: 7. November 2017 06:06
aktualisiert: 7. November 2017 06:06
Quelle: enf

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