Häsli sterben an Viruserkrankung

14.08.2019, 11:36 Uhr
· Online seit 14.08.2019, 10:28 Uhr
Das Leben der Haus- und Wildkaninchen im Kanton Graubünden ist derzeit gefährdet. Schon Anfang Juni wurden einzelne Fälle einer akuten Virenerkrankung gemeldet, in den vergangenen Tagen häuften sich diese.
Stefanie Rohner
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Die virale hämorrhagische Krankheit (VHK) befällt Haus- und Wildkaninchen und gilt hier als zu überwachende Tierseuche. Im Kanton Graubünden erkrankten im Juni vereinzelte Kaninchen am Virus, die Lage beruhigte sich aber, nachdem zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen wurde.

Wie der Kanton Graubünden nun meldet, sind in den vergangenen Tagen neue Fälle im Puschlav aufgetaucht. Mehrere Kaninchen aus verschiedenen Haltungen seien bereits gestorben. «Aktuell wird dort versucht, die Krankheit mit einer Impfung einzudämmen», schreibt der Kanton Graubünden.

Im Unterengadin sind bislang 20 Tiere am Virus gestorben. «Im Puschlav sind 50 Tiere verendet. Es gibt aber dabei eine gewisse Dunkelziffer, denn im Alltag wird nicht jedes gestorbene Kaninchen zum Tierarzt gebracht», sagt der Kantonstierarzt Giochen Beart.

Virus kann nur bei toten Tieren festgestellt werden

Die Krankheit VHK verläuft extrem schnell und endet oft tödlich. Sie kann daran erkannt werden, wenn das Kaninchen teilnahmslos ist, Fieber hat und nicht richtig atmen kann. Zudem haben die Tiere Koordinationsstörungen und zittern. Kurz bevor sie sterben, kommt es zu Krämpfen und sie bluten aus der Nase.

Wer diese Anzeichen beim eigenen Tier feststellt, soll sofort zum Tierarzt gehen. Das Virus kann jedoch nur am toten Kaninchen festgestellt werden. Es sei deshalb auch wichtig, verstorbene Tiere zur Abklärung zum Tierarzt zu bringen. Nach einem Seuchenfall ist eine gründliche Reinigung und Desinfektion von Nöten.

Impfpflicht für Ausstellungstiere

Für Menschen ist das Virus nicht gefährlich, Kaninchen stecken sich aber gegenseitig an. Die Krankheit wird durch den direkten Kontakt zweier oder mehrerer Tiere übertragen, kann aber auch indirekt durch virushaltige Sekrete, Kot oder Harn übertragen werden.

Um der Virenerkrankung vorzubeugen, kann das Kaninchen geimpft werden. Das wird vor allem in Beständen mit Ausstellungstieren empfohlen. Im Kanton Graubünden gilt ab sofort eine Impfpflicht für Ausstellungen. Ein entsprechender Impfstoff ist in der Schweiz zugelassen und wird auch als Notfallmassnahme in verseuchten Gebieten eingesetzt.

veröffentlicht: 14. August 2019 10:28
aktualisiert: 14. August 2019 11:36
Quelle: pd/red.

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