Höchstens zehn Prozent des Einkommens für Prämien bezahlen

13.11.2017, 17:33 Uhr
· Online seit 13.11.2017, 17:26 Uhr
Die Genferinnen und Genfer sollen künftig höchstens zehn Prozent ihres Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden müssen. Die Linksparteien haben am Montag eine entsprechende Initiative lanciert.
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«Wir treten für eine Reform des Systems in Bern ein, wir können aber nicht mehr warten,» sagte Carole-Anne Kast, Präsidentin der SP des Kantons Genf, vor den Medien. Die Initiantinnen und Initianten des Volksbegehrens setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern der SP, der Grünen und der linksalternativen Vereinigung «Ensemble à Gauche» zusammen.

Die Genferinnen und Genfer gehörten zu denjenigen Einwohnern in der Schweiz, welche die höchsten Krankenkassenprämien zahlten, hielten die Initianten fest. Das kantonale Volksbegehren richtet sich nicht in erster Linie an Menschen in schwierigen finanziellen Situationen. Diese würden bereits von Prämienverbilligungen und anderen Sozialleistungen profitieren, erklärte Nicolas Walder, Präsident der Grünen des Kantons Genf.

Vielmehr gehe es um Personen und Haushalte, die bisher nicht oder kaum vom Staat unterstützt worden seien: Familien des Mittelstands, Rentnerinnen und Rentner sowie Doppelverdiener-Paare ohne Kinder. Das Kriterium ist in all diesen Fällen, dass die Krankenkassenprämien die Schwelle von zehn Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten dürfen.

Die Initianten schätzen, dass jährlich rund 250 Millionen Franken nötig wären, um dieses Ziel zu erreichen. Wie das Ganze finanziert werden soll, lässt der Initiativtext offen.

Die Initianten haben bis im März 2018 Zeit, um die nötigen 5100 Unterschriften zu sammeln. Sie hoffen, dass ihr Volksbegehren schweizweit «ein politisches Signal» setzen kann.

Der Kanton Waadt, der für 2018 gesamtschweizerisch den höchsten Prämienanstieg zu beklagen hat, ist bereits einen Schritt weiter. Die Idee der Prämienplafonierung bei zehn Prozent des Haushaltseinkommens ist Teil der kantonalen Unternehmenssteuerreform III, die auf Anfang 2019 umgesetzt wird. In einem Zwischenschritt wird die Prämienlast ab September 2018 auf zwölf Prozent begrenzt.

Auch die SP Schweiz erwägt die Lancierung einer Volksinitiative zum Thema Krankenversicherung. Die Partei will einen Initiatixtext ausarbeiten, wonach die Prämien für die obligatorische Pflegeversicherung zehn Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens nicht übersteigen dürfen.

Weitere Volksbegehren sind in Vorbereitung, um die Kostenspirale bei den Krankenkassenprämien zu bremsen. Im September wurde etwa unter der Federführung der Waadtländer und Genfer Gesundheitsdirektoren Pierre-Yves Maillard (SP) und Mauro Poggia (MCG) eine eidgenössische Volksinitiative lanciert, die den Kantonen Organisationsfreiheit im Bereich der Krankenversicherung gewährt. Diese sollen nach dem Modell einer Ausgleichskasse die Prämien festlegen und einkassieren können. Eine weitere Initiative will den eidgenössischen Parlamentariern verbieten, in leitenden Organen der sozialen Krankenversicherung Einsitz zu nehmen.

veröffentlicht: 13. November 2017 17:26
aktualisiert: 13. November 2017 17:33
Quelle: SDA

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