Homosexuelle dürfen ab Juli Blut spenden

31.01.2017, 09:43 Uhr
· Online seit 31.01.2017, 08:03 Uhr
Ab Juli dürfen schwule Männer Blut spenden. Allerdings dürfen sie in den letzten zwölf Monaten vor der Blutspende keinen Sex mit Männern gehabt haben.
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Die zuständige Aufsichtsbehörde Swissmedic hat der Organisation Blutspende SRK Schweiz ein entsprechendes Gesuch bewilligt, wie diese am Dienstag in ihrem Newsletter mitteilte. Mit der zwölfmonatigen Karenzfrist könne das Risiko einer Krankheitsübertragung weiterhin sehr tief gehalten werden.

«Wirklich optimal scheint diese Lösung indessen nicht, da vermutlich nicht viele schwule Männer davon profitieren können», schreibt Blutspende SRK Schweiz. Die Organisation sieht die Lösung denn auch als einen Zwischenschritt.

Risikoverhalten statt sexuelle Neigung ausschlaggebend

Sie sei einer erster Schritt «weg von einer Regelung, die viele zu Recht als diskriminierend betrachteten», schreibt Blutspende SRK Schweiz Direktor Rudolf Schwabe im Editorial des Newsletter. In einem zweiten Schritt müsse das konkrete, persönliche Risikoverhalten ausschlaggebend sein und nicht mehr die sexuelle Neigung.

Mit dem Aufkommen von Aids wurden alle Männer, die seit 1977 Sex mit Männern gehabt hatten, dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen. Im Juli 2016 hatte Blutspende SRK Schweiz bei Swissmedic ein Gesuch zur Lockerung dieser Regel eingereicht.

Kein erhöhtes Risiko erwartet

Gemäss Newsletter geht Swissmedic mit Verweis auf die verbesserte Testempfindlichkeit und verbesserte Einhaltung der geltenden Spendekriterien davon aus, dass die Neuerung kein erhöhtes Risiko für die Empfänger von Bluttransfusionen bedeuten.

Blutspende SRK Schweiz muss nun gewisse Auflagen erfüllen. Dazu gehören die kontinuierliche Beobachtung der veränderten Risikoabschätzung sowie die Abschätzung des Risikos von Testversagern. Zudem muss die Organisation jährlich einen Beurteilungsbericht zu den Auswirkungen der neuen Spendekriterien einreichen.

Grippewelle sorgt für Blutknappheit

Blutspende SRK Schweiz warnte am Dienstag aber auch eindringlich vor knappen Blut-Reserven. Die frühe und heftige Grippewelle - kombiniert mit verschiedenen Magen-Darm-Erkrankungen - hat zu ersten Engpässen bei der Blutversorgung geführt. Denn wer Grippeanzeichen verspürt, darf nicht Blut spenden und muss nach dem Abklingen der Symptome noch weitere zwei Wochen bis zu einer Blutspende warten.

Knapp sind insbesondere Rhesus-negative Blutspenden. Angesichts der weiter grassierenden Grippe drohten ernsthafte Engpässe bei der Blutversorgung, schreibt die Organisation ihrem Newsletter. Blutspende SRK Schweiz rechnet deshalb damit, einen nationalen Aufruf zur Blutspende machen zu müssen - eine Massnahme, die die Organisation nur als «ultima ratio» einsetzt, «wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind».

Blut lagern ergibt wenig Sinn

Gemäss Newsletter verfügt die Schweiz im Prinzip über genügend Blutspenden. Mehr als 8000 Konzentrate roter Blutkörperchen waren Anfang Januar in den Lagern der regionalen Blutspendedienste vorrätig. Höhere Lagerbestände ergeben kaum Sinn, weil die Haltbarkeit der Produkte begrenzt ist.

Mobilität schliesst manche Spender aus

Doch nicht nur die Grippewelle, sondern auch die gestiegene Mobilität schliesst zahlreiche Menschen vom Blutspenden aus - zur Sicherheit der potenziellen Patientinnen und Patienten. So darf nicht Blut spenden, wer in einem Land mit einem erhöhten Risiko etwa einer Malaria- oder West-Nil-Virus-Infektion war. Hier gelten je nach Reiseland unterschiedliche Wartefristen.

Und wer von 1980 bis 1996 mehr als sechs Monate im Vereinigten Königreich verbracht hat, ist ebenfalls vom Blutspenden ausgeschlossen. Grund dafür ist die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die dort damals auftrat.

Nach OP, Geburt, Tattoo und Piercing Wartezeit

Aber auch nach einer grösseren Operation oder einer Geburt gibt es eine Wartefrist von einem Jahr. Der Körper brauche seine Reserven brauche, um zu heilen, schreibt Blutspende SRK Schweiz zu diesem Punkt auf ihrer Webseite.

Und wer sich ein Tattoo oder ein Piercing hat stechen lassen, muss vier Monate warten, bevor er oder sie sich Blut abzapfen lassen darf.
veröffentlicht: 31. Januar 2017 08:03
aktualisiert: 31. Januar 2017 09:43
Quelle: SDA

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