Jetzt gibt's Geld von der Billag zurück

14.11.2018, 12:09 Uhr
· Online seit 14.11.2018, 12:06 Uhr
Die Konsumenten können sich womöglich über eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Billag-Mehrwertsteuer freuen. Zwar besteht gemäss Bundesgericht keine generelle Rückerstattungspflicht, das UVEK möchte aber an alle Haushalte eine Pauschale gutschreiben.
Stefanie Rohner
Anzeige

Wenn die Rechnung von Billag ins Haus geflattert kam, hat das die wenigsten erfreut. Nun können sich die Haushalte aber womöglich über die Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer freuen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat dies am Mittwoch bekannt gegeben.

Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer soll in Form einer pauschalen Gutschrift der künftigen Rechnung von der Erhebungsstelle der Radio- und Fernsehempfangsgebühren getätigt werden. Das UVEK geht damit auf eine vom Parlament überwiesenen Motion der Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP) ein.

170 Millionen zurück an Haushalte

Diese Bekanntgabe ist auch ein Reaktion auf ein am Mittwoch veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichts. Es hat eine Beschwerde vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom) teilweise gutgeheissen. Das Gericht hält darin fest, dass die Forderung auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die Zeit vor dem 1. Januar 2010 verjährt sind.

Bei diesem entschiedenen Fall hatten vier Konsumenten geklagt. Sie wurden dabei von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) unterstützt. Sie forderten die Rückzahlung der Mehrwertsteuer für die Zeit vom 1. Juni 2005 bis am 1. Juni 2015. Jedoch forderten sie nicht nur die Rückzahlung an jene, die ein Gesuch gestellt haben, sondern an alle.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerde im März 2017 gutgeheissen. Dagegen gelangte das Bakom ans Bundesgericht. Allen abgabepflichtigen Haushalten sollen rund 170 Millionen Franken zurückbezahlt werden, schreibt das UVEK in einer Mitteilung.

Entscheidung durch Parlament

Der Betrag entspreche der Summe der zwischen 2010 und 2015 erhobenen Mehrwertsteuer der Empfangsgebühren. So könnte jeder Haushalt 50 Franken erwarten. Die Entscheidung, ob die Gutschrift so ausbezahlt wird, wie vom UVEK gefordert, wird schlussendlich vom Parlament entschieden.

Das UVEK und die Konsumentenschutz-Organisationen sagen, dass auch die Gesuchsteller auf die gesetzliche Regelung für die pauschale Rückerstattung warten müssen. Die Gesuche werden reaktiviert, wenn der Gesetzgeber unverhältnismässig lange keine Entscheidung trifft.

(SDA/red.)

 

veröffentlicht: 14. November 2018 12:06
aktualisiert: 14. November 2018 12:09

Anzeige
Anzeige