Bund verbietet Ju-Air die Passagierflüge

12.03.2019, 11:48 Uhr
· Online seit 12.03.2019, 09:39 Uhr
Nach dem Absturz mit 20 Toten am Piz Segnas im vergangenen Sommer entzieht das Bundesamt für Zivilluftfahrt der Dübendorfer Ju-Air die Genehmigung für kommerzielle Passagierflüge.
Laurien Gschwend
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Die Ju-Air darf künftig keine kommerziellen Passagierflüge mehr durchführen: Wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) am Dienstag bekanntgibt, werde sie der Dübendorfer Fluggesellschaft die entsprechende Genehmigung entziehen. Unter «technischen und betrieblichen Auflagen» sollen die Vereinsmitglieder weiterhin fliegen dürfen, dies allerdings nur im privaten Rahmen. «Mit dieser Lösung will das Bazl den Weiterbetrieb auch grösserer historischer Flugzeuge grundsätzlich ermöglichen», heisst es in der Mitteilung. Die Ju-Air-Oldtimer würden allerdings bis auf Weiteres komplett am Boden bleiben müssen, da vom Bazl geforderte technische Massnahmen noch nicht umgesetzt seien.

Ju-Air will Flugzeuge restaurieren

Die Ju-Air sagt zur neuen rechtlichen Grundlage, dass diese keine wesentliche Änderung bedeute. «Bereits heute sind fast 100 Prozent der Passagiere in der Schweiz Vereinsmitglieder.» Weiter gibt sie bekannt, ihre drei Flugzeuge komplett restaurieren zu wollen, um bald wieder abzuheben.

Oldtimer erfüllen Sicherheitsanforderungen nicht mehr

Die Bewilligung für die aus Schweizer Militärbeständen stammenden Oldtimer des Typs Junkers Ju-52 hatte das Bazl der Ju-Air vor 35 Jahren erteilt. Nach dem tödlichen Unfall im Sommer seien die Risiken von Passagierflügen mit Oldtimern neu beurteilt worden. Kommerzielle Passagierflüge mit Oldtimern entsprechen laut dem Bazl nicht mehr den heutigen Sicherheitsanforderungen. «In Deutschland unterstützt die Lufthansa kommerzielle Passagierflüge mit ihrer eigenen Ju-52 ebenfalls nicht mehr», schreibt der Bund. Es gebe keinen Hersteller mehr, der für die Aufrechterhaltung der Ju-52-Lufttüchtigkeit verantwortlich sei.

Alle Insassen verstorben

Beim Absturz im August 2018 am Piz Segnas bei Flims verstarben alle 20 Insassen der Ju-52. Das 79-jährige Nostalgieflugzeug war mit 17 Passagieren und drei Besatzungsmitgliedern von Locarno unterwegs nach Dübendorf gewesen. Die Maschine wurde vollständig zerstört.

Diese Auflagen gilt es für private Passagierflüge zu erfüllen

Die Passagiere müssen seit mindestens 30 Tagen Vereinsmitglieder sein und über die höheren Risiken aufgeklärt sein, die bei historischen Flugzeugen im Vergleich zu modernen Passagierflugzeugen bestehen.

veröffentlicht: 12. März 2019 09:39
aktualisiert: 12. März 2019 11:48
Quelle: lag

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