Kein Schadenersatz vom Bund für Holenweger

05.07.2019, 12:11 Uhr
· Online seit 05.07.2019, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat ein Schadenersatzbegehren des ehemaligen Bankers Oskar Holenweger gegen den Bund abgewiesen. Er machte widerrechtliches Handeln der Bundesanwaltschaft und der Bankenaufsicht geltend und forderte 16 Millionen Franken.
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Holenweger war zuletzt der Hauptaktionär der Tempus Privatbank mit Sitz in Zürich. Er war zunächst Verwaltungsratspräsident der 1998 gegründeten Bank und später Geschäftsführer. Die Bundesanwaltschaft klagte ihn 2010 wegen qualifizierter Geldwäscherei und weiterer Delikte an. Das Bundesstrafgericht stellte das Verfahren teilweise ein und sprach Holenweger in den restlichen Punkten frei.

Die Bank musste 2004 im Strudel der Strafuntersuchung und des dadurch verursachten Geldabflusses verkauft werden. Holenweger reichte deshalb ein Schadenersatzbegehren gegen den Bund ein.

Er begründete es damit, dass das widerrechtliche Verhalten der Bankenkommission, der Bundesanwaltschaft, der Bundeskriminalpolizei und des damals eingesetzten Wirtschaftsprüfungs-Unternehmens KPMG zum Notverkauf seiner Aktien geführt habe. Der Kaufpreis habe weit unter dem eigentlichen Wert gelegen.

Das Bundesgericht hat das Begehren in einem am Freitag publizierten Urteil abgewiesen. Es hält fest, beim Wertverlust handle es sich um einen indirekten Schaden, der nicht ersatzpflichtig sei. Direkt geschädigt worden sei die Bank als solche.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Vorinstanz befunden, dass ein Teil des Schadenersatzbegehrens vom Bundesstrafgericht zu beurteilen sei, soweit es die Handlungen der Bundesanwaltschaft betreffe. Diesen Punkt hat das Bundesgericht nun aufgehoben. (Urteil 2C_809/2018 vom 18.06.2019)

veröffentlicht: 5. Juli 2019 12:00
aktualisiert: 5. Juli 2019 12:11
Quelle: SDA

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