Baby zu Tode geschüttelt - 13 Jahre Haft

12.07.2019, 17:01 Uhr
· Online seit 12.07.2019, 15:53 Uhr
Das Aargauer Obergericht hat einen 42-jährigen Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt. Der Schweizer hatte im Oktober 2014 den kleinen Sohn seiner Freundin zu Tode geschüttelt.
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Das Obergericht sprach den Mann in seinem am Freitag publizierten Urteil auch der mehrfachen einfachen Körperverletzung schuldig. Damit bestätigte das Obergericht das Urteil des Bezirksgerichts Baden. Der Mann hatte das Urteil nicht akzeptiert und war in Berufung gegangen.

Er hatte vergangene Woche vor Obergericht gestanden, das Kind geschüttelt zu haben. Der 42-Jährige wies die Vorwürfe jedoch zurück, den 26 Monaten alten Knaben misshandelt zu haben. Die drei Richter versuchten erfolglos, ihn zu einem Geständnis zu bewegen.

Beschuldiger beteuert Unschuld

«Sie können das nicht verdrängen», sagte einer. «Sie müssen zu sich selber stehen.» Alle Indizien wiesen auf ihn als Verursacher von Verletzungen wie etwa Stauchungsbrüche von Wirbeln, Würgemale, eine Hirnerschütterung, Hämatome im Genitalbereich oder eine verbrannte Hand. Der Beschuldigte blieb dabei, dass er diesbezüglich unschuldig sei.

Die Verletzungen hatten begonnen, als er im Frühling 2014 als neuer Partner ins Leben der jungen Mutter trat und nach einer Weile immer häufiger den Kleinen betreute, während sie arbeitete. Aber so, wie im Laufe der Monate das Paar immer häufiger stritt, häuften sich die Verletzungen des Kindes und deren Schwere nahm zu.

«Überfordert und im Affekt»

Tragischer Höhepunkt war das tödliche Schütteln am 12. Oktober 2014, einem Sonntag. Die Frau war nur kurz aus der Wohnung gegangen, um den Müll wegzubringen. Der Mann war ein paar Minuten allein mit dem Kind. Als dieses angefangen habe zu weinen, habe er versucht, es zu beruhigen, erzählte er. «Es gelang mir nicht».

Der Bub habe immer lauter geschrien und gezappelt. Da habe er ihn «aus einem Gefühl der Überforderung und im Affekt» ein paar Sekunden lang geschüttelt. Das Kind erlitt dabei schwerste Hirnverletzungen, denen es tags darauf im Spital erlag.

«Wollte nicht, dass er stirbt»

In seinem Schlusswort beteuerte der Mann mit tränenerstickter Stimme, wie leid ihm alles tue. «Ich wollte nicht, dass er stirbt». Gern würde er das Grab des Kleinen einmal besuchen. «Ich würde mein Leben geben, wenn ich es rückgängig machen könnte.»

Vor dem Obergericht verlangte sein Verteidiger Freisprüche von den Punkten vorsätzliche Tötung und mehrfache Körperverletzung. Sein Klient stehe zu dem fatalen Schütteln - er habe allerdings aus Fahrlässigkeit gehandelt. Eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten sei angemessen.

Kind sei «Störfaktor» gewesen

Die Staatsanwältin forderte eine Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils. Man könne sehr wohl von vorsätzlicher Tötung sprechen. In der erst ein halbes Jahr dauernden Beziehung des Beschuldigten zur Mutter des Kindes sei dieses für den Beschuldigten «ein Störfaktor» gewesen. Zudem sei es der Grund gewesen für die Trennungsabsichten der Frau. Dies sei letztlich der Auslöser der Tat gewesen.

Das Bezirksgericht Baden hatte die Mutter des Kindes wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassung zu acht Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Sie akzeptierte das Urteil.

veröffentlicht: 12. Juli 2019 15:53
aktualisiert: 12. Juli 2019 17:01
Quelle: SDA

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