Knie-Clown wegen Sexualdelikten verurteilt

15.08.2017, 16:37 Uhr
· Online seit 15.08.2017, 10:01 Uhr
Der Knie-Clown wurde vom Zürcher Bezirksgericht wegen einer sexuellen Handlung mit einem Kind verurteilt. Der 60-jährige Mann wird mit einer Geldstrafe belegt und muss das Land verlassen.
Stephanie Martina
Anzeige

Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken. Zudem darf der 60-jährige Italiener fünf Jahre nicht mehr in die Schweiz einreisen. Das Bezirksgericht folgte damit vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hielt es für erwiesen, dass Larible im Oktober 2016 in einem Zürcher Hotelzimmer ein 14-jähriges Mädchen drei Mal mit Zunge geküsst und sie am nackten Rücken gestreichelt hat. Larible selber bestritt immer seine Unschuld. Er habe das Mädchen lediglich umarmt. Zungenküsse habe es nicht gegeben.

Das Gericht glaubt der Klägerin

Das Gericht begründet seinen Entscheid mit der Macht der Überzeugung. Die Aussagen der Privatklägerin seien «klar glaubhafter und überzeugender gewesen», hiess es heute in der Urteilsbegründung des Kreisgerichts Zürich. Es habe Aussage gegen Aussage gestanden.

Verurteilter wehrte sich vergebens

Er habe nicht mal gewusst, wie alt das Mädchen gewesen sei. «Das hat mich auch nicht interessiert.» Beim Kontakt zur damals 14-Jährigen sei es nie um etwas Sexuelles gegangen, immer nur um die Kunst. «Sie wollte Artistin werden», sagte Larible. Sie habe ihn ausgefragt über die Zirkuskunst, über Clownschulen und vieles mehr. Deshalb habe er ihr in dem Zürcher Hotelzimmer auch ein Buch über die Clownskunst geben wollen. Dabei habe es keinerlei Übergriffe gegeben, nur eine Umarmung zum Abschied. Auch über Orgasmen habe er mit dem Mädchen nicht geredet. «Es kann sein, dass ich das Wort Orgasmus verwendet habe. Aber ich meinte das eher als Gefühl beim Auftreten vor Publikum.»

Kennengelernt hatten sich der heute 60-jährige Clown und das Mädchen bei Fan-Kontakten. «Sie war oft sehr emotional, hat mich umarmt und geweint.» Bei diesen Gelegenheiten sei auch oft die Mutter des Mädchens dabei gewesen. Irgendwann hatten der Clown und die Teenagerin dann auch Kontakt über Whatsapp. Wenn er spüre, dass ihn jemand brauche, dann sei er für diese Person da.

Clown David Larible vor der Verhandlung in Zürich:

Anklage verlangte Landesverweis

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Mädchen im Oktober 2016 drei Mal mit Zunge geküsst zu haben, es unter den Kleidern am Rücken gestreichelt und ihm einen Kuss aufs Decolleté gegeben zu haben. Dafür solle er mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 120 Franken und einer Busse von 600 Franken bestraft werden. Zudem verlangte die Anklage fünf Jahre Landesverweis für den Italiener.

Karriere zwischenzeitlich am Ende

In den ersten zwei Monaten nach der Verhaftung im November 2016 wurden Larible sämtliche Engagements gekündigt. Mittlerweile sieht es in seiner Agenda wieder besser aus: Er hat Aufträge aus Moskau, Portugal und China. Bis wenige Tage vor dem Prozess tourte er durch Südamerika. Die Theater seien voll, das Publikum habe ihn zum Glück nicht aufgegeben.

Die ganze Sache habe ihn aber sehr verändert, sagte er weiter. «Vorher war ich sehr offen. Ich mochte es, Leuten zu begegnen und Zeit mit ihnen zu verbringen.» Mittlerweile lasse er nach Auftritten niemanden mehr in seine Garderobe. Alle müssten draussen warten. «Es ist schlimm, ich kann nicht mehr ich selber sein.»

veröffentlicht: 15. August 2017 10:01
aktualisiert: 15. August 2017 16:37
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige