Ausschaffung von Schwangeren ist problematisch

12.07.2018, 12:51 Uhr
· Online seit 12.07.2018, 12:05 Uhr
Der Umgang des Begleitpersonals mit Rückzuführenden ist gemäss der zuständigen Kommission professionell und respektvoll. Allerdings sollten Schwangere ab der 28. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt nicht mit dem Flugzeug ausgeschafft werden.
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Die NKVF beobachtete im Zeitraum von April 2017 bis März 2018 zwei Rückführungen von Frauen, welche im siebten beziehungsweise achten Monat schwanger gewesen waren.

Eine Rückführung könne für die Betroffenen einen «enormen Stress» hervorrufen, schreibt die Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) zum am Donnerstag veröffentlichten Bericht über Ausschaffungen via Flugzeug. Daher seien Ausschaffungen via Flugzeug für Schwangere immer problematisch.

Der Fachausschuss Rückkehr und Wegweisungsvollzug weist in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass bei einer Schwangerschaft ohne Komplikationen aus medizinischer Sicht Flugreisen grundsätzlich bis zur 36. Schwangerschaftswoche möglich sind. Dabei beruft er sich auf ein Dokument zur medizinischen Beurteilung der Transportfähigkeit, das mit der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Schweizerischen Ärztevereinigung ausgearbeitet wurde.

In ihrer Bilanz über die Zuführungen und zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg kritisiert die Kommission zudem, dass in fünf Fällen Familien mit minderjährigen Kinder getrennt und gestaffelt ausgeschafft wurden. Sie empfiehlt den zuständigen Behörden, Massnahmen zu prüfen, die besser auf das Kindeswohl und der «Einheit der Familie» eingehen - dies unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben.

Zufrieden ist die Kommission jedoch damit, dass «kein Fall beobachtet wurde», in welchem Kinder vor der Ausschaffung von ihren Eltern getrennt und fremdplatziert wurden.

Die Kommission hat im erwähnten Zeitraum 78 überwachte Zuführungen und zwangsweise Ausschaffungen auf dem Luftweg analysiert. Sie ist zufrieden, dass bei der Flugvorbereitung «soweit als möglich» darauf verzichtet wurde, die Personen zu fesseln. Zwischen den kantonalen Polizeikorps gebe es jedoch «weiterhin bedeutende Unterschiede» bei der Anhaltung und der Rückführung. Hier seien noch Verbesserungen nötig.

veröffentlicht: 12. Juli 2018 12:05
aktualisiert: 12. Juli 2018 12:51
Quelle: SDA

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