Bedingungen für Jagd auf Wolf lockern

19.02.2019, 17:19 Uhr
· Online seit 19.02.2019, 16:59 Uhr
Wölfe sollen zur Bestandesregulierung abgeschossen werden können, auch wenn sie keinen grossen Schaden verursacht haben. Das hat die Umweltkommission des Nationalrates (Urek) beschlossen. Luchse und Biber will sie dagegen verschonen.
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Der Gesetzesentwurf des Bundesrates sieht keine Regulierung für Luchse und Biber vor. Der Ständerat hatte entsprechende Bestimmungen ins Jagdgesetz eingebracht. Die Nationalratskommission beantragt nun ihrem Rat, diese wieder aus dem Gesetz zu streichen. Das beschloss sie mit 13 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung beziehungsweise mit 12 zu 11 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Beim Wolf will die Kommission den Schutz dagegen stärker lockern als der Bundesrat und der Ständerat. Wölfe sollen abgeschossen werden dürfen, wenn sie Schaden verursacht haben. Dieser braucht nicht gross zu sein. Ausserdem sollen vorgängig nicht unbedingt Schutzmassnahmen vor dem Wolf ergriffen werden müssen. Das hat die Kommission mit 11 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen.

Weiter will die Kommission dem Bund ermöglichen, auf der Grundlage von Programmvereinbarungen Finanzhilfen an die Kantone zu leisten für die Aufsicht und die Durchführung von Massnahmen im Umgang mit dem Wolf.

Über andere Punkte hatte die Kommission schon an einer früheren Sitzung entschieden. Anders als der Ständerat ist sie damit einverstanden, dass die Kantone Jagdprüfungen gegenseitig anerkennen sollen. Die Kommissionsberatungen zum Jagdgesetz sind noch nicht abgeschlossen.

veröffentlicht: 19. Februar 2019 16:59
aktualisiert: 19. Februar 2019 17:19
Quelle: SDA

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