Krankenkasse: Geburt ist kein Notfall

06.05.2018, 09:06 Uhr
· Online seit 06.05.2018, 09:04 Uhr
Eine Krankenkasse wollte einer Frau, die auf der Entbindungsstation im Kantonsspital St.Gallen lag, die Geburt nicht bezahlen, da sie auf einer schwarzen Liste stand. Das geht so nicht, sagt das Gericht.
René Rödiger
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Erstmals liegt in der Schweiz ein Urteil zu zwingenden Notfallbehandlungen von Versicherten vor, auch wenn diese auf der schwarzen Liste der säumigen Prämienzahler standen. Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, entschied das Versicherungsgericht St.Gallen diese Woche, dass eine Notfallbehandlung bereits dann vorliege, wenn «Medizinalpersonen eine Beistandspflicht zukommt».

Demnach sei ein Notfall nicht erst dann gegeben, wenn sich ein Patient in Lebensgefahr befinde. Es reiche aus, wenn es sich um einen «dringenden Fall» handle. «Dringend ist ein Fall auch dann, wenn zwar keine Lebensgefahr besteht, die betroffene Person aber umgehend Hilfe braucht, weil ihre Gesundheit ansonsten ernsthaft beeinträchtigt werden könnte.»

Im Urteil geht es um die Entbindung einer Frau und die Weigerung ihrer Kasse, dafür zu zahlen. Die Krankenkasse argumentierte, eine Geburt sei kein Notfall. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Sprecherin des betroffenen Versicherers Assura konnte gegenüber der Zeitung nicht sagen, ob es angefochten wird. Nächste Instanz wäre das Bundesgericht.

Vor einer Woche wurde ein Fall aus Graubünden bekannt, wo einem HIV-Patienten die Medikamente nicht bezahlt wurden, weil er Ausstände bei den Prämien hatte. Der Patient starb später.

veröffentlicht: 6. Mai 2018 09:04
aktualisiert: 6. Mai 2018 09:06
Quelle: SDA

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