«Lehrer sollen sich gegen Masern impfen»

· Online seit 31.08.2017, 17:43 Uhr
Eine Lehrperson einer St.Galler Sonderschule hat die Masern. Ihre Schülerinnen und Schüler, die nicht gegen die Krankheit geimpft sind, müssen drei Wochen zu Hause bleiben. Eine kantonale Impfregel für Lehrpersonen gibt es nicht.
Laurien Gschwend
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Seit dem Wochenende gibt es sechs bestätigte Masernfälle in der Schweiz - drei davon im Unterwallis, zwei im Kanton Neuenburg und einen im Kanton St.Gallen. Die Problematik: Es befinden sich Erwachsene unter den Erkrankten, die im Betreuungsbereich arbeiten. Auch eine Lehrperson aus dem Kanton St.Gallen hat die Masern. «Wir wissen nicht, wie sich die Person konkret angesteckt hat. Häufig ist die Krankheit aber ein Mitbringsel aus den Ferien», sagt Danuta Reinholz, St.Galler Kantonsärztin.

«Beunruhigende Fälle»

Wie Reinholz erklärt, ist es besonders wichtig, dass Lehrpersonen geimpft sind. «Sie sind Vektoren, zirkulieren zwischen den verschiedenen Klassen, an welche sie die Viren übertragen können.»

Diese Meinung teilt Daniel Koch, Leiter der Abteilung «Übertragbare Krankheiten» beim Bundesamt für Gesundheit: «Was uns beunruhigt, ist, dass diese Fälle in einer Umgebung aufgetreten sind, wo viele Kinder angesteckt werden könnten. Also auch in einer Umgebung, wo Berufsfachleute eigentlich darauf schauen sollten, dass der Impfstatus vollständig ist», sagt er gegenüber «SRF».

Keine Regeln vom Bildungsdepartement

Beim Bildungsdepartement des Kantons St.Gallen heisst es auf Anfrage, dass den einzelnen Gemeinden, welche die Lehrpersonen in der Regel rekrutieren, nicht vorgeschrieben wird, dass nur geimpfte Personen eingestellt werden dürfen.

«Wir schauen jeweils, welche die relevanten Kontakte sind, sprich, wo eine Ansteckung stattgefunden haben könnte», sagt die Kantonsärztin. Im aktuellen Fall sind vier Erwachsene und drei Schulkinder betroffen. «Wir isolieren sie während 21 Tagen.» So lange dauert die Inkubationszeit.

Auf dem Weg zur Besserung

Gemäss Danuta Reinholz besteht kein Grund zur Panik. «Wir haben alle relevanten Kontakte der erkrankten Lehrperson informiert. Niemand sollte sich in Ungewissheit befinden.» Sei jemand nicht vom Ärzteteam angesprochen worden, gehöre er auch nicht zu den relevanten Kontakten. Der Lehrperson gehe es den Umständen entsprechend gut, sie könne ihre Tätigkeit demnächst wieder aufnehmen. «Die Ansteckungsgefahr nimmt fünf Tage nach dem Krankheitsausbruch rapide ab.»

Schwere Komplikationen möglich

In der Schweiz sind viele Personen geimpft, deshalb kommt es selten zu Komplikationen. Trotzdem: «Die Masern sind keine banale Krankheit. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sind, wenn sie Masern haben, richtig krank.» In schweren Fällen können Masern laut Reinholz Lungen- und Hirnhautentzündungen sowie Schädigungen des Nervensystems verursachen. «Es kann auch zu Todesfällen kommen.» In Teilen Asiens, wo niemand geimpft sei, seien schon ganze Dörfer aufgrund von Masern-Komplikationen gestorben.

veröffentlicht: 31. August 2017 17:43
aktualisiert: 31. August 2017 17:43

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