LGBTI-Diskriminierungsverbot hat schweren Stand

10.10.2017, 09:36 Uhr
· Online seit 10.10.2017, 09:29 Uhr
Homosexuelle, Bisexuelle, Trans- und Intersexmenschen (LGBTI) sollen durch eine Gesetzesänderung in der Rassismusstrafnorm besser vor Diskriminierung geschützt werden. Ein grosser Teil der bürgerlichen Parteien ist allerdings entschieden dagegen.
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Die nationalrätliche Rechtskommission hat eine entsprechende Gesetzesanpassung erarbeitet. Sie sieht vor, die Rassismusstrafnorm mit den Kriterien der «sexuellen Orientierung» und der «Geschlechtsidentität» zu ergänzen.

Vergehen dagegen sollen mit einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Damit geht der Vorentwurf weiter als die parlamentarische Initiative des Walliser SP-Nationalrats Mathias Reynard - diese hatte das Kriterium der «Geschlechtsidentität» noch aussen vor gelassen. Die Vernehmlassung dazu ging Anfang Woche zu Ende.

FDP und SVP gehen die Vorschläge zu weit. Sie sei zwar gegen jede Form der Diskriminierung, hält die FDP in ihrer Stellungnahme fest. Allerdings sei eine Ausweitung der Rassismusstrafnorm auf die zwei neuen Kriterien nur wenig effizient.

Das Strafgesetzbuch biete bereits ausreichenden Schutz für Menschen, die in der Ehre verletzt oder physisch attackiert worden seien. In den Augen der FDP haben Richterinnen und Richter schon heute bei der Urteilsfindung genügend Ermessensspielraum, um die Motive eines Täters stärker oder schwächer gewichten zu können.

Auch die SVP ist gegen die Ausweitung. Eine nochmalige Verankerung der «sexuellen Orientierung» und der «Geschlechtsidentität» im Diskriminierungsverbot auf Gesetzesstufe sei überflüssig, findet sie.

In der herrschenden Lehre und Rechtsprechung zu Diskriminierungen würden diese beiden Merkmale bereits durch die Kriterien «Lebensform» und «Geschlecht» umfasst. In den Augen der SVP würde es schlicht ausufern, «jede als Nicht-Mehrheit erkannte Gruppe» noch eigens im Gesetz zu schützen.

Ganz anders sehen dies CVP-Vertreter. Es komme immer wieder zu Übergriffen auf LGBTI-Menschen, weshalb es jetzt an der Zeit sei, deren Schutz explizit im Gesetz festzuhalten, sagte Nationalrat Karl Vogler (CSP/OW) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Er sitzt ebenfalls in der Kommission.

Die Grünen begrüssen den Vorentwurf, die SP will noch einen Schritt weiter gehen. Um auch Intersex-Menschen vor diffamierendem Verhalten zu schützen, verlangt sie, auch das Kriterium «Geschlechtsmerkmal» in die neue Strafnorm aufzunehmen. Es gelte, eine Lücke im strafrechtlichen Schutz zu schliessen, schreiben die Sozialdemokraten.

Auch der Dachverband der Schwulen, Pink Cross, hält das zusätzliche Kriterium «Geschlechtsmerkmal» für angebracht. Darüber hinaus sei er mit den Vorschlägen der Kommission «sehr einverstanden», sagte der stellvertretende Geschäftsführer Roman Heggli.

Das Transgender Network Schweiz sieht einen «hohen rechtsstaatlichen Bedarf», um die Diskriminierung von und die Gewalt gegen Transmenschen zu bekämpfen. Es begrüsst deshalb die vorgeschlagene Revision. Die nationale Organisation führt jährlich rund 900 Beratungen durch.

Unterstützung für strafrechtlichen Schutz von diskriminierten Gruppen kommt auch von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK), wie diese auf Anfrage mitteilte.

Verschiedene europäische Länder kennen laut Bericht der Rechtskommission bereits Strafbestimmungen gegen Aufrufe zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung.

In Österreich werden Personen vom Gesetz geschützt, die wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert worden sind. In Frankreich sind darüber hinaus auch Diskriminierungen aufgrund der Geschlechtsidentität unter Strafe gestellt. Ähnliche Gesetzgebungen haben auch Dänemark und die Niederlande.

veröffentlicht: 10. Oktober 2017 09:29
aktualisiert: 10. Oktober 2017 09:36
Quelle: SDA

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