Löwenfell-Bikini und Western-High-Heels

· Online seit 01.06.2019, 09:22 Uhr
Fallen bestimmte High-Heels unter das Waffengesetz? Oder: Wie viel Glacé ist zuviel Glacé? Täglich erhält die Schweizer Zollverwaltung dutzende Anfragen von Leuten, die wissen wollen, was sie bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren beachten müssen. Die skurrilsten Anfragen veröffentlicht die Zollverwaltung jeweils. Ein Auswahl findest du hier.
Marc Sieger
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Bikini aus Löwenfell

«Mein Freund ist zurzeit in Namibia. Wäre es für ihn möglich, ein Stück Löwenfell in die Schweiz zu bringen, das dort legal auf dem Markt käuflich ist? Ist dies für eine Privatperson ohne spezielle Bewilligung überhaupt möglich? Sollte die Einfuhr klappen, möchte ich mir daraus gerne einen Bikini nähen.»

 

Glacé en masse

«Rettet die Erde, denn es ist der einzige Planet, auf dem es Glacé gibt! Deshalb wende ich mich mit folgender Frage an Sie: Wie viel Glacé darf ich von Italien in unser Ferienhaus im Tessin einführen?»

 

High-Heels oder Waffe?

«Ich habe in einem Internetshop spezielle Schuhe für meine Freundin gesehen, welche ich ihr auf den Geburtstag schenken möchte. Es handelt sich um ein Paar coole Western-High-Heels, deren Absätze aus je einem echten Revolver bestehen. Kann ich diese Schuhe ohne Bewilligung einführen oder fallen sie unter das Waffengesetz?»

 

Explosive Ladung

«Am vergangenen Freitag bin ich mit dem Auto von meinem Italien-Urlaub in die Schweiz zurückgekehrt. Am Grenzübergang Chiasso habe ich zwanzig Flaschen Frizzantino bei der Grenzwache angemeldet und die Abgaben bezahlt. Auf der Weiterfahrt leitete die Polizei den Verkehr wegen eines Unfalls auf der Autobahn über den Gotthardpass um. Und dann passierte es: unterhalb der Passhöhe explodierten zwölf Flaschen und liefen in den Kofferraum aus. Kann ich die Abgaben für die defekten Flaschen zurückfordern?»

 

Wo bleibt der letzte Schrei?

«Vor drei Wochen habe ich in England Kleider bestellt. Normalerweise kommen diese bei mir innerhalb von sieben Tagen an. Auf meine Nachfrage hin sagte mir der Versender, er könne nichts tun, da das Paket vermutlich beim Zoll liege. Könnten Sie vielleicht nachsehen, ob es noch bei Ihnen ist? Wenn nicht, können Sie mir wenigstens sagen, an wen ich mich da wenden muss oder was ich tun kann? Meine Kleider scheinen irgendwo unterwegs zu hängen und ich habe diese extra für meine Schiffsreise in zwei Wochen bestellt. Ich kann mich doch dort nicht in den Klamotten der letztjährigen Kollektion zeigen!»

Die Antworten auf die Anfragen bleibt die Zollverwaltung allerdings schuldig.

(red.)

 

veröffentlicht: 1. Juni 2019 09:22
aktualisiert: 1. Juni 2019 09:22

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