Marija Milunovic kann jetzt nach Liechtenstein

07.04.2017, 09:33 Uhr
· Online seit 06.04.2017, 21:00 Uhr
Die Familie Milunovic kann aufatmen: Marija erhält endlich das Visum für das Fürstentum Liechtenstein. Die 18-Jährige kann wieder aus Serbien zurückkommen und ihre Stelle als Au-Pair antreten.
Angela Mueller
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Darauf haben Marija, deren Mutter und ihr Anwalt lange gewartet: «Heute war die frohe Botschaft in der Post», sagt Anwalt Urs Bertschinger am Donnerstag zu «20 Minuten». Das Liechtensteiner Passamt hat die «Ermächtigung für die Ausstellung des Visums für den Kurzaufenthalterstatus» erteilt.

Schweizer Passbüro stellt Visum aus

Marija Milunovic kann nun in den nächsten Tagen auf der Schweizer Botschaft in Belgrad ihr Visum für Liechtenstein abholen. Liechtenstein verfügt in Serbien über keine eigene Botschaft, weshalb die Schweiz konsularische Aufgaben für das Fürstentum übernimmt und Visa ausstellt.

Doch damit Marija definitiv als Au-Pair im Ländle arbeiten kann, müssen beim Liechtensteiner Passamt noch weitere Dokumente eingereicht werden, so zum Beispiel ein Versicherungsnachweis der Krankenkasse, ein aktueller Arbeitsvertrag und die Bestätigung absolvierter Deutschkurse. Dies alles dürfte gemäss Anwalt Bertschinger kein Problem sein.

Glückliche Marija

«Ich bin überglücklich», sagt Marija Milunovic. Sie habe die Hoffnung nie aufgegeben. Auch ihre Mutter ist erleichtert. Die 18-Jährige wird den Termin auf der Schweizer Botschaft so schnell wie möglich wahrnehmen. Ihre Mutter hofft, die Tochter schon nächste Woche wieder in die «Arme schliessen zu können».

Mitte Februar wurde die 18-jährige Marija Milunovic bei ihrer Mutter zu Hause in Sargans von der Polizei abgeholt und nach Serbien ausgeschafft. Ein breiter Freundeskreis hatte sich mit diversen Aktionen zuvor für den Verbleib der 18-Jährigen in der Schweiz eingesetzt. Marija verbrachte zweieinhalb Jahre in Sargans und besuchte die Schule. Sie spielte im Fussballclub Balzers und hatte eine Lehrstelle im Kantonsspital Glarus in Aussicht. Diese verlor sie allerdings, weil ihr Aufenthaltsstatus unklar war.

veröffentlicht: 6. April 2017 21:00
aktualisiert: 7. April 2017 09:33
Quelle: agm

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