Masernfall: Kein Lehrer war geimpft

· Online seit 12.04.2019, 17:17 Uhr
Eine Vorarlberger Schule musste am Freitag geschlossen bleiben, weil ein Kind an Masern erkrankte. Kurios: Niemand vom Lehrpersonal war geimpft. Es schien, als müssten die Lehrer in die Zwangsferien. Am Nachmittag kam die Entwarnung.
Praktikant FM1Today
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Nicht Hitzefrei, sondern «Masernfrei»: Das hatten über 80 Schülerinnen und Schüler einer Voralberger Schule diesen Freitag. Und auch neun Lehrerinnen und Lehrer. Grund dafür ist, dass ein Kind an Masern erkrankte. Anfang Woche ging das Kind in die Schule Göfi Kirchdorf, ohne etwas von der Krankheit zu wissen. «In diesen Tagen war die Krankheit jedoch hoch ansteckend», sagt Sigrid Schmidle, Direktorin der Volksschule Göfis Kirchdorf, zu FM1Today. Im Unterricht hatte das erkrankte Kind Kontakt mit anderen Schülern und Lehrern.

«Ich wäre ohne eigenes Personal dagestanden»

Ein Grossteil der anderen Kinder war geimpft, nicht aber die Lehrer, abgesehen von der Direktorin. «Im schlimmsten Fall wäre ich nach den Ferien ohne eigenes Personal dagestanden», so Schmidle. Die Angestellten mussten deshalb eine Blutprobe abgeben. Am Freitagnachmittag kam die Entwarnung. Die Lehrer haben genügend Antikörper im Blut und dürfen nach den Ferien - die in Vorarlberg in der kommenden Woche sind - wieder unterrichten. Drei wurden nachgeimpft, die anderen haben die Krankheit wohl als Kinder gehabt. «Es ist auch möglich, dass die Lehrer vergessen haben, dass sie mal geimpft wurden», versucht der Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher zu relativieren.

Acht Schüler müssen 21 Tage Zuhause bleiben

Am Donnerstag war in der Schule Hochbetrieb. Ein fünfköpfiges Hygieneteam desinfizierte die Schule gründlich. Zudem mussten fast 200 Leute über den Masernfall informiert werden. Sie alle könnten sich mit der Krankheit infiziert haben.

Der Schularzt musste zahlreiche Kinder, Lehrpersonen und Erwachsene nachimpfen, denn innerhalb von 72 Stunden kann die Dosierung nachträglich verpasst werden. Die nicht geimpften Schüler, acht sind es an der Zahl, dürfen erst in 21 Tagen wieder aus ihrer Wohnung oder dem Haus.

«Impfpflicht aus medizinischer Sicht sinnvoll»

Ob die Gefahr besteht, dass sich die Krankheit im Voralberg weiter ausbreitet, kann der Landessanitätsdirektor Wolfgang Grabher nicht beantworten. «Es hängt davon ab, wie die Personen aus dem Umfeld des Kindes geschützt sind», sagt Grabher zu FM1Today. Die betroffenen Personen werden momentan befragt und zu Bluttests aufgefordert.

In Österreich ist niemand verpflichtet, sich zu impfen. «Aus medizinischer Sicht wäre eine Pflicht aber sinnvoll», so Grabher. Insbesondere Menschen, die im Spital oder der Betreuung arbeiten, sollten laut dem Landessanitätdirektor geschützt sein.

Auch in St.Gallen keine Impfpflicht

Auch in der Schweiz ist die Kinderkrankheit Masern ein Thema. So mussten im Kanton Bern Mitte März rund 50 Schüler und Schülerinnen dem Unterricht fernbleiben. Wenige Wochen später wurden an der Universität Zürich zwei Krankheitsfälle bekannt. In der Folge wurden tausende Studierende und Mitarbeiter über die Masernfälle informiert.

Wie in Österreich gibt es auch bei uns keine Impfpflicht für Lehrpersonen.

Auch in der Schweiz gibt es keine Impfregel für Lehrpersonen. Die Kantonsärztin Danuta Reinholz empfiehlt aber allen Lehrern dringend sich zu impfen. «Sie sind Vektoren, zirkulieren zwischen den verschiedenen Klassen, an welche sie die Viren übertragen können», sagte Reinholz.

Seit Jahresbeginn sind dem Bundesamt für Gesundheit schweizweit über 100 Masern-Fälle gemeldet worden. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch weniger als 20 Fälle gewesen.

Masern sind eine durch das Masernvirus hervorgerufene, höchst ansteckende Infektionskrankheit.
Symptome: Fieber, Husten, Nasenausfluss, Bindehautentzündung, Hautausschlag
Komplikationen: Lungenentzündung, Mittelohrenentzündung, Durchfall mit Dehydrierungsrisiko ,Schäden am Nervensystem (Enzephalitis)

Es gibt eine wirkungsvolle Impfung dagegen, die weltweit schon seit Jahrzehnten routinemässig verabreicht wird.

veröffentlicht: 12. April 2019 17:17
aktualisiert: 12. April 2019 17:17
Quelle: red.

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