Messerstecher hat psychische Störung

· Online seit 20.08.2018, 11:41 Uhr
Ein 43-jähriger Mann griff im August vor einem Jahr einen 22-Jährigen vor dem Starbucks in St.Gallen mit einem Messer an und verletzte ihn tödlich. Die Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss, dass er schuldunfähig ist.
Lara Abderhalden
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«Der Mann war sich zum Zeitpunkt der Tat nicht bewusst, was er tut. Er war nicht in der Lage zu erkennen, dass er etwas Unrechtes tat», sagt Roman Dobler, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft St.Gallen. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten zeige, dass der Mann zum mutmasslichen Tatzeitpunkt schuldunfähig war. «Der Mann leidet an einer schweren psychischen Störung», sagt Roman Dobler.

Massnahme gilt vorerst für fünf Jahre

Die Staatsanwaltschaft beantragt daher beim Kreisgericht St.Gallen, dass der Mann als schuldunfähig eingestuft und eine stationäre therapeutische Massnahme in einer geschlossenen Institution verhängt wird. Die Massnahme kann vorerst für maximal fünf Jahre angeordnet werden. Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich. Zuerst muss allerdings das Kreisgericht über den Antrag entscheiden.

Opfer und Täter kannten sich nicht

Der Mann griff am Abend des 4. August 2017 einen 22-jährigen Mann mit dem Messer vor dem Starbucks in St.Gallen an. Er stach mehrfach zu. Passanten konnten den Angreifer überwältigen und festhalten bis die Polizei eintraft. Das 22-jährige Opfer starb fünf Tage nach dem Angriff an den Verletzungen. Es konnte nach dem Angriff nicht mehr befragt werden, bevor es starb. Opfer und Täter kannten sich gemäss Staatsanwaltschaft nicht.

Der Beschuldigte befindet sich seit dem 26. Februar 2018 im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

veröffentlicht: 20. August 2018 11:41
aktualisiert: 20. August 2018 11:41
Quelle: abl/sda

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