Nationalrat will Familien steuerlich entlasten

12.03.2019, 11:42 Uhr
· Online seit 12.03.2019, 11:10 Uhr
Lassen Eltern ihre Kinder extern betreuen, sollen sie künftig bei der direkten Bundessteuer bis zu 25'000 Franken abziehen können. Heute sind es 10'100 Franken. Der Nationalrat hat am Dienstag dem höheren Abzug für die Kinderbetreuung deutlich zugestimmt.
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Die grosse Kammer folgte damit ihrer vorberatenden Wirtschaftskommission und dem Bundesrat. Dieser hatte vergangenen Mai vorgeschlagen, das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer so zu ändern, dass Kinderdrittbetreuungskosten steuerlich vermehrt zum Abzug gebracht werden können. Die Summe entspricht in etwa den Kosten für einen nichtsubventionierten Krippenplatz für fünf Tage pro Woche.

Die Revision basiert auf der im Jahr 2011 lancierten Fachkräfteinitiative. Kurzfristig würde die Anpassung bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 10 Millionen Franken führen. Mittelfristig rechnet der Bundesrat mit 2500 neuen Vollzeitstellen, wodurch die Einbussen wettgemacht würden.

Mit 131 zu 48 Stimmen bei 14 Enthaltungen stimmte der Nationalrat diesem Vorschlag zu. Die steuerliche Berücksichtigung von Fremdbetreuungskosten könne ein Argument sein für Frauen, die ins Erwerbsleben einsteigen möchten, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE) im Namen der Kommission. Die Betreuungskosten seien für viele junge Familien zu hoch.

«Die tatsächliche Gleichstellung ist ein uneingelöstes Versprechen», sagte Regula Rytz (Grüne/BE). Frauen erledigten noch immer zwei Drittel der unbezahlten Arbeiten im Haushalt, verzichteten dafür auf Erwerbstätigkeit oder arbeiteten Teilzeit. Die Vorlage sei ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung.

Nur die SP hielt die Massnahmen generell für unbrauchbar. Nur Familien mit sehr hohen Einkommen profitierten wirklich, es entstünden keine wirklichen Anreize für Frauen, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, fasste Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) zusammen. «Wir sind vielmehr der Meinung, dass statt der Schaffung von Steuersubventionen die Kosten für externe Kinderbetreuung gesenkt werden müssen.»

Die SP-Fraktion unterstützte deshalb einen Einzelantrag ihres Parteimitglieds Jacqueline Badran (ZH), die von der vorberatenden Kommission ein Kindergutschriftssystem und damit einen Systemwechsel forderte. Dabei sollte jede Familie, unabhängig von Lebensform und Einkommen, für jedes Kind eine Gutschrift erhalten. Der Antrag war jedoch - nicht zum ersten Mal in der grossen Kammer - chancenlos.

Zusammen mit den Grünen scheiterte die SP zudem mit ihrem Vorschlag, die Abzugsmöglichkeit auf die nachgewiesenen Kosten von institutionellen Angeboten wie Kitas zu beschränken. Finanzminister Ueli Maurer warnte erfolgreich, nicht die ganze Büchse der Pandora zu öffnen. Die Vorlage betreffe die Steuerpolitik. «Familien- oder Gesellschaftspolitik müssen Sie an einem anderen Ort machen.»

Ebenfalls keine Mehrheit fand die Forderung der SVP, die einen Abzug nicht nur für die Fremd-, sondern auch für die Eigenbetreuung aufs Tapet brachte. «Hunderttausende Familien betreuen ihre Kinder alleine zu Hause», sagte Thomas Aeschi (SVP/ZG). Diese würden gleich mehrfach benachteiligt. Eine Mehrheit dagegen argumentierte, dass nur Abzüge für Posten geltend gemacht werden sollten, die effektiv Kosten generierten.

Die grosse Kammer nahm eine Änderung am bundesrätlichen Entwurf vor. Neben den erhöhten Abzügen für Kinderdrittbetreuungskosten soll auch der allgemeine Kinderabzug von 6500 Franken auf 10'000 Franken angehoben werden. Verschiedene Kantone prüften diesen Vorschlag bereits, argumentierte Philipp Kutter (CVP/ZH). Mit der Unterstützung der SVP fand dieser Vorschlag eine knappe Mehrheit.

Als nächstes entscheidet der Ständerat über die Vorlage. Auch dort dürften Diskussionen programmiert sein. Viele Kantone hatten sich in der Vernehmlassung skeptisch gezeigt, ob die Vorschläge des Bundesrats die Beschäftigung tatsächlich erhöhen würde. Sicher seien einzig die Steuerausfälle, hiess es.

veröffentlicht: 12. März 2019 11:10
aktualisiert: 12. März 2019 11:42
Quelle: SDA

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